Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)

292  Greßbriiannien.  (Mai  3.  4.)

1624  685  000  Pf.  mußte  durch  Anleihen  2c.  gedeckt  werden.  Die  5öproz.
Kriegsanleihe  und  der  Verkauf  von  Schatzwechseln  haben  zusammen  den
Betrag  von  966048000  Pf.,  die  konv.  4  ½  proz.  Kriegsanleihe  821005000  Pi.
und  die  konv.  Schatzscheine  282792000  Pf.  erbracht.  Die  Gesamtausgaben
seit  Beginn  des  Kriegs  haben  4318  Mill  Pf.  erreicht,  wovon  26  Proz.  aus
Steuern  und  andern  gewöhnlichen  Einnahmen  bestritten  wurden.  Die
Nationalschuld  beläuft  sich  jetzt  auf  3854  Mill.  Pf.  St.  Wenn  man  aber
hiervon  die  Darlehen  an  die  Alliierten  und  Dominions  abziehe,  sei  dieser
Betrag  befriedigend.  Neue  Steuern  sollen  nicht  eingeführt  werden,  jedoch
schlägt  der  Schatzkanzler  vor  eine  Erhöhung  der  Abgaben  auf  Vergnügungen,
deren  Ertrag  er  auf  anderthalb  Mill.  Pf.  St.  schätze,  ferner  eine  Erhöhung
der  Tabaksteuer  um  1  Schilling  10  Pence  für  das  Pf.,  deren  Ertrag  auf
weitere  6  Mill.  Pf.  St.  geschätzt  würde,  sowie  die  Erhöhung  der  Steuer  auf
Übermäßige  Gewinne  von  60  auf  80%⅝%  vom  1.  Jan.  1917  ab.  Die  letztere
solle  rückwirkende  Kraft  haben  und  werde  schätzungsweise  weitere  20  Mill.
Pf.  St.  erbringen.  Die  Schiffahrtsgewinne  sollen  durch  Requirierung  der
Schiffe  von  über  1600  To.  zu  einem  festen  Satze,  der  den  Reedern  keine
so  großen  Kriegsgewinne  gestatte  wie  bisher,  erfaßt  werden.

Der  Schatzkanzler  bemerkt  zum  Schlusse,  der  Eintritt  Amerikas  in  den
Krieg  habe  die  finanzielle  Lage  geändert.  Die  amerik.  Regierung  werde
nach  Maßgabe  ihrer  Leistungsfähigkeit  England  helsen,  die  finanziellen  Lasten
seiner  Allierten  zu  tragen.  Kein  Mangel  an  Geld  könne  fortan  England
daran  hindern,  den  Sieg  zu  erringen.

3.  Mai.  Erweiterung  des  britischen  Sperrgebiets.

Nach  einer  Mitteilung  der  engl.  Regierung  an  das  niederländ.  Ministerium
  des  Auswärtigen  wird  das  brit.  Sperrgebiet  vom  3.  Mai  an,  abgesehen
  von  den  dän.  und  niederländ.  Territorialgewässern,  folgendermaßen
begrenzt  sein:  Im  Norden  durch  den  Parallelgrad  vom  56  Gr.  nördlicher
Breite,  westlich  von  einem  Punkt,  der  drei  Seemeilen  von  der  Küste  von
Jütland  entfernt  liegt;  im  Westen  durch  vie  Verbindungslinie  folgender.
Punkte:  56  Gr.  nördl.  Br.  und  6  Gr.  östl.  Länge  und  54  Gr.  45  Min.  n.  Br.
und  4  Gr.  3  Min.  ö.  L.,  und  53  Gr.  15  Min.  u.  Br.  und  4  Gr.  30  Min.
5.  L.;  im  Süden  durch  eine  Linie,  die  durch  den  leztgenannten  Punkt  und
folgende  Punkte  gezogen  wird:  53  Gr.  23  Min.  u.  Br.  und  4  Gr.  50  Min.
5.  L.,  ferner  53  Gr.  23  Min.  u.  Br.  und  5  Gr.  1  Min.  ö.  L.  und  53  Gr.
25  Min.  nu.  Br.  und  5  Gr.  53  Min.  ö.  L.;  weiter  nach  Osten  folgt  die  Linie
der  Grenze  der  holländ.  Territorialgewässer.

4.  Mai.  (Unterhaus.)  Verwendung  deutscher  Soldatenleichen.

Auf  die  Anfrage  des  Abg.  Dillon,  ob  die  Regierung  Grund  zur
Annahme  habe,  daß  die  Nachricht,  die  deutsche  Regierung  ziehe  Fett  aus
Soldatenleichen,  auf  Wahrheit  beruhe,  erklärt  Lord  Robert  Cecil,  die  Regierung
  habe  darüber  keine  weiteren  Informationen  als  die  in  der  Tagespresse
  erschienenen  Auszüge  aus  deutschen  Zeitungen,  aber  die  fraglichen
Anklagen  gegen  die  deutschen  Militärbehörden  enthielten  angesichts  anderer
Handlungen  derselben  nichts  Unglaubwürdiges.  Daher  habe  die  Regierung
die  Verbreitung  der  Tatsachen  durch  die  üblichen  Kanäle  zugelassen.  Dillon
erwidert,  ob  sich  die  Regierung  bewußt  sei,  daß  ohne  das  Vorliegen  sicherer
Wahrheitsbeweise  die  Verbreitung  der  durch  den  Minister  autorisierten
Angaben  „nicht  nur  ein  großer  Skandal,  sondern  ein  schweres  Unrecht“
sei,  wenn  dieselben,  wie  er  überzeugt  wäre,  absolut  falsch  seien.  Die  weitere
eindringliche  Forderung  Dillons,  die  Regierung  möge  die  Wahrheit  ergründen,
  wird  von  Lord  Cecil  als  unvernünftig  abgefertigt.  (Die  Erwiderung
  des  deutschen  Staatssekretärs  Dr.  Zummermann  fs.  Tl.  1  S.  542.)