Nr. XXII. 175
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt
für das Großherzogtum Baden.
Ausgegeben zu Karlsruhe, Samstag den 10. Oktober 1903.
Inhalt.
Bekanntmachung und Verordnungen: des Staatsministeriums: die den Militäranwärtern im Großherzogtum
Baden vorbehaltenen Stellen betreffend; des Miuisteriums der Justiz, des Kultus und Unterrichts:
die Anderung der Gerichtskostenordnung betreffend; der Miuisterien der Justiz, des Kultus und
Unterrichts und des Innern: das Verfahren bei Ausnahme von Geisteskranken und Geistesschwachen in öffentliche
und private Irren= und Krankenanstalten betreffend.
Bekanntmachung.
(Vom 28. September 1903.)
Die den Militäranwärtern im Großherzogtum Baden vorbehaltenen Stellen betreffend.
Nachstehend wird
1 ein neues Verzeichnis der den Militäranwärtern im badischen Staatsdienst vorbehaltenen
Stellen,
2. ein Verzeichnis der Privateisenbahnen und durch Private betriebenen Eisenbahnen im
Großherzogtum Baden, welchen die Verpflichtung auferlegt ist, bei Besetzung von
Beamtenstellen Militäranwärter vorzugsweise zu berücksichtigen,
zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Das Verzeichnis zu 1 tritt an die Stelle des durch die Bekanntmachung vom 30. Januar
1897 (Gesetzes= und Verordnungsblatt Seite 26) veröffentlichten Verzeichnisses.
Karlsruhe, den 28. September 1903.
Großherzogliches Staatsministerium.
von Brauer.
Gedemer.
Gesetzes= und Verordnungsblait 1003. 29
Nichtausnutzung der Marine. 165
industrie unentbehrliche Eisenerz, und die Versorgung des linken
Flügels der Armeen des Oberbefehlshabers Ost auf dem Seewege
nach Libau. Das Marinekorps tat in Flandern seine Schuldigkeit.
Die Mittelmeer-Division in Konstantinopel hatte wesentlichen Anteil
an dem Anschluß der Türkei an den damaligen Zweibund. Kreuzer
beunruhigten gelegentlich die Meere. Tapfer kämpften Matrosen in
Ostafrika. Das war aber kein vollwertiges Handeln in einem Kriege,
in dem das Heer bisher allein um den Sieg rang. Das Heer hatte
berechtigten Anspruch auf wirksamen Beistand, zumal die Aus—
gaben für die Marine im Frieden, dank der Politik des Reichs—
tages und der Regierung, dem Heere Kraft gekostet hatten. Es war
auch geradezu eine Ungeheuerlichkeit, daß der Vierbund den Wirt—
schaftskrieg mit seiner ganzen Schwere fühlte, während die Völker
der Entente annähernd wie im Frieden lebten, obschon wir ihnen
Ähnliches bereiten konnten, wie sie uns. Allerdings hatten unsere
maßgebenden Stellen ebenso wie die Allgemeinheit auch jetzt noch
recht wenig über das Wesen des Wirtschaftskrieges nachgedacht,
sonst wäre bei uns ein Verständnis für die Ungleichheit der Kampf—
und Lebensbedingungen der kriegführenden Völker vorhanden gewesen
und unsere Notlage gegenüber den Verhältnissen beim Feinde
viel schärfer zugunsten des U-Bootkrieges in die Wagschale geworfen
worden. Das Volk konnte erwarten, daß auch die Marine
voll in seinem Daseinskampf eingesetzt wurde, was diese selbst so
sehr erstrebte.
Gegen den uneingeschränkten U-Bootkrieg schien die Haltung
der Vereinigten Staaten von Nordamerika zu sprechen.
Auf die Irrwege unserer Politik ihnen gegenüber in der
Führung des uneingeschränkten U-Bootkrieges vor dem 29. August
1916 soll hier nicht eingegangen werden. Sie bekundeten die
grenzenlose Schwäche unserer Politik den kriegführenden und neutralen
Mächten gegenüber. Sie mußten den Schein hervorrufen,
daß wir vor Drohung stets zurückwichen. Sie waren somit eine
ernste Belastung für die Zukunft.
Der Verzicht auf die Führung des uneingeschränkten U-Bootkrieges
im Frühjahr 1916 unter dem Zwang der Politik kann nur