124
maßgebenden Jahres die Bewirtschaftungskosten abgezogen werden. Dabei ist der bei
Beginn und am Schlusse des Wirtschaftsjahrs (beziehungsweise Steuerjahrs) vorhandene
Bestand an Wirtschaftserzeugnissen und Vorräten mit in Anschlag zu bringen.
Hienach sind behufs Ermittlung des Einkommens:
I. in Einnahme zu stellen insbesondere:
1) der Erlös aus allen gegen Barzahlung oder auf Kredit veräußerten Erzeugnissen
sämtlicher Wirtschaftszweige, sowie aus dem Vermieten von Wirtschaftsmitteln
(aus Lohnfuhren, Ackerbestellen, aus Vermieten von Maschinen usw.);
2) der nach den örtlichen Mittelpreisen zu berechnende Geldwert aller Wirtschafts-
erzeugnisse, welche zur Bestreitung des Haushalts des Steuerpflichtigen, zum
Unterhalt seiner Familienangehörigen sowie des nicht im Wirtschaftsbetriebe tätigen
Personals verbraucht oder sonst zum Nutzen oder der Annehnmlichkeit der Familie
und des eben bezeichneten Personals verwendet sind. Hieher gehört namentlich
auch der Aufwand an Naturalien für die Beköstigung des zur persönlichen
Bedienung gehaltenen Gesindes, für die Unterhaltung von Luxuspferden u. dergl.;
3) die Zinsen und sonstigen Bezüge aus etwaigen Forderungen und Wertpapieren,
die zum landwirtschaftlichen Betriebskapital gehören, auch wenn sie noch nicht
eingegangen sind;
hiezu kommt:
4) der Geldwert des am Schlusse des Wirtschaftsjahrs beziehungsweise Steuerjahrs
vorhandenen Bestandes an Wirtschaftserzeugnissen und Vorräten.
II. Von der Einnahme sind als Bewirtschaftungskosten abzuziehen die — sei es
bereits geleisteten, sei es noch rückständigen — Ausgaben, insbesondere:
1) für Unterhaltung — nicht auch für den Neubau oder die Erweiterung — der
Wirtschaftsgebäude einschließlich der Wohnungen für das im Wirtschaftsbetrieb
tätige Personal, ferner für Unterhaltung der übrigen dem Wirtschaftsbetriebe
dienenden oder denselben sichernden baulichen Anlagen (Mauern, Zäune, Wege,
Brücken, Brunnen, Wasserleitungen, Dämme, Schleusen, Anlagen für Ent= und
Bewässerung);
2) für die Erhaltung und Ergänzung — nicht auch für die Verbesserung und
Vermehrung — des lebenden und toten Mirtschaftsinventars;