Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1904. (81)

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genehmigten allgemeinen Plan für dieses Unternehmen erforderlichen Grundstücke und 
Rechte an Grundstücken im Wege der Zwangsenteignung zu erwerben. Nach diesem 
Plan wird das zweite Gleis von Stuttgart Westbahnhof bis Bahnkilometer 8,7 hinter 
dem Hasenbergtunnel rechts, von hier über den Nesenbachviadukt und durch die Station 
Vaihingen a. F., den Berghautunnel und den Kaufwaldtunnel bis zu Bahnkilometer 
23,5 links und von da bis zum Bahnhof Böblingen rechts vom bestehenden Gleis ge- 
führt. Die Bahnhofanlagen in Stuttgart Westbahnhof, Baihingen a. F. und Böblingen 
werden erweitert. Mehrere schienengleiche Wegübergänge sollen durch über- und Unter- 
führungen ersetzt werden. 
In dem Verfahren zum Zwecke der Zwangsenteignung wird die Staatseisenbahn-= 
verwaltung durch die Bauabteilung der Generaldirektion der Staatseisenbahnen vertreten. 
Als Enteignungsbehörde wird die Generaldirektion der Staatseisenbahnen bestellt. 
Unser Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ist mit der Vollziehung dieser 
Verordnung beauftragt. 
Gegeben Bebenhausen, den 5. Juni 1904. 
Wilheln. 
Breitling. Pischet. Zeyer. v. Soden. Weizsäcker. v. Schnürlen. 
Hekanntmachung des Justizministeriums, 
betreffend die Ernennung eines Vorsitzenden der literarischen Sachverständigenkammer für 
Württemberg, Baden und Pgessen. Vom 20. Juni 1901. 
Seine Königliche Majestät haben am 18. ds. Mts. allergnädigst geruht, den 
Professor Dr. Franklin in Tübingen seinem Ansuchen gemäß von der Verrichtung als 
Vorsitzender der literarischen Sachverständigenkammer für Württemberg, Baden und Hessen 
zu entheben und an dessen Stelle den Professor Dr. von Wendt an der juristischen 
Fakultät der Universität Tübingen zum Vorsitzenden der genannten Kammer zu ernennen. 
Dies wird unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 18. Oktober 1901 
(Reg. Bl. S. 296) hiemit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 
Stuttgart, den 20. Juni 1904. Breitling.
	        
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