166
genehmigten allgemeinen Plan für dieses Unternehmen erforderlichen Grundstücke und
Rechte an Grundstücken im Wege der Zwangsenteignung zu erwerben. Nach diesem
Plan wird das zweite Gleis von Stuttgart Westbahnhof bis Bahnkilometer 8,7 hinter
dem Hasenbergtunnel rechts, von hier über den Nesenbachviadukt und durch die Station
Vaihingen a. F., den Berghautunnel und den Kaufwaldtunnel bis zu Bahnkilometer
23,5 links und von da bis zum Bahnhof Böblingen rechts vom bestehenden Gleis ge-
führt. Die Bahnhofanlagen in Stuttgart Westbahnhof, Baihingen a. F. und Böblingen
werden erweitert. Mehrere schienengleiche Wegübergänge sollen durch über- und Unter-
führungen ersetzt werden.
In dem Verfahren zum Zwecke der Zwangsenteignung wird die Staatseisenbahn-=
verwaltung durch die Bauabteilung der Generaldirektion der Staatseisenbahnen vertreten.
Als Enteignungsbehörde wird die Generaldirektion der Staatseisenbahnen bestellt.
Unser Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ist mit der Vollziehung dieser
Verordnung beauftragt.
Gegeben Bebenhausen, den 5. Juni 1904.
Wilheln.
Breitling. Pischet. Zeyer. v. Soden. Weizsäcker. v. Schnürlen.
Hekanntmachung des Justizministeriums,
betreffend die Ernennung eines Vorsitzenden der literarischen Sachverständigenkammer für
Württemberg, Baden und Pgessen. Vom 20. Juni 1901.
Seine Königliche Majestät haben am 18. ds. Mts. allergnädigst geruht, den
Professor Dr. Franklin in Tübingen seinem Ansuchen gemäß von der Verrichtung als
Vorsitzender der literarischen Sachverständigenkammer für Württemberg, Baden und Hessen
zu entheben und an dessen Stelle den Professor Dr. von Wendt an der juristischen
Fakultät der Universität Tübingen zum Vorsitzenden der genannten Kammer zu ernennen.
Dies wird unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 18. Oktober 1901
(Reg. Bl. S. 296) hiemit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Stuttgart, den 20. Juni 1904. Breitling.