Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1904. (81)

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X 16. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Wärttembere. 
  
Ausgegeben Stuttgart, Freitag, den 29. Juli 1904. 
Inhalt: 
Berammtmachung. sämtlicher Ministerien, betreffend die Schreibweise der Quangnen Vom 19. Juli 1904. — 
Verfügung des Ministeriums des Jmern betreffend den Vollzug der Vorschrie ten über das Arbeiten und 
den Verkehr mit Krankheitserregern, ausge F##lrrre - . 
   
     
    
  
  
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betreffend die Schreibweise der Grtsnamen. Vom 19. Juli 1904. 
Da nach § 7 Ziff. 3 der „Regeln für die Deutsche Rechtschreibung nebst Wörter- 
verzeichnis“ von 1904 (zu vergl. Reg. Bl. 1904 S. 49) „th“ in deutschen Wörtern nicht 
mehr geschrieben wird, so wird nach Anhörung der beteiligten Gemeinden zur Nachachtung 
bekannt gemacht, daß die württembergischen Ortsnamen deutschen Ursprungs, welche zur 
Zeit ein „th“ enthalten, künftig im amtlichen Verkehr, insbesondere bei allen amtlichen 
Veröffentlichungen, nur mit „4“ geschrieben werden. Die neue Schreibweise wird in der 
zur Zeit im Druck befindlichen Landesbeschreibung des Königreichs Württemberg und in 
dem gegen Jahresschluß erscheinenden Staatshandbuch von 1905 berücksichtigt werden. 
Die sofortige Berichtigung der öffentlichen Bücher, Stempel, Wegzeiger usw. ist 
übrigens nicht unbedingt erforderlich, vielmehr genügt es auch, wenn die neue Schreib- 
weise bei Neubeschaffungen und andern derartigen Anlässen durchgeführt wird. 
Ein Verzeichnis der Ortsnamen, auf welche die neue Schreibweise Anwendung findet, 
ist im Anhang enthalten. 
Stuttgart, den 19. Juli 1904. 
Breitling. v. Soden. Pischek. Weizsäcker. v. Schnürlen. Zeyer.
	        
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