Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1904. (81)

Privat-Lehranstalten. 341 
  
XIII. Fürstentum Waldeck. XVI. Freie und Hanfestadt Hamburg. 
Pyrmont: Pädagogium des Dr. Hermann Karl Hamburg: FSchule des Dr. T. A. Bleber, 
Gotthilf Caspari (Progymnafial= #Stiftungsschule von 1815, unter 
abteilung und Realschulabteilung Leitung des Dr. Oskar Drünert, 
mit kaufmännischem Rechnen und Schule des Dr. A. Wichard Lange, 
Unterricht in der Buchführung).) HSchule des Dr. Th. Wahnschof, 
#Nealschule der Talmud-Tora, unter 
XIV. Fürstentum Reuß jüngerer Linie. Leitungdes Dr.Joseph Goldschmidt, 
Gera: Amthor'sche höhere Privat-Handelsschule #Realschule des unter Leitung des 
unter Leitung des Dr. Friedrich Direktors M. Hennig und des 
Claußen. wissenschaftlichen Lehrers Karl 
Harald von Dameck stehenden Pau- 
XV. Freie und Hansestadt Lübeck. linums, Pensionat des Rauhen 
Lübeck: Privatrealschule des Dr. G. A. Reimann. Hauses. 
Pehranstalten im Auslande.) 
Antwerpen: Realschule der Allgemeinen Deutschen Schule unter Leitung des Dr. Bernhard Gaster,) 
Brüssel: sRealprogymnosium des deutschen Schulvereins unter Leitung des Dr. Richard Jahnke.“) 
Bukarest: Deutsche Realschule der evangelischen Kirchengemeinde unter Leitung des Dr. Franz Schmidt,) 
Constantinopel: Realschule der deutschen und schweizer Schulgemeinde unter Leitung des Dr. Hans 
Karl Schwatlo. 
Mailand: Internationale Schule protestantischer Familien unter Leitung des Niklaus Stauffer.) 
Berlin, den 17. August 1904. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Dr. Hopf. 
1) Die bis zum Michaelistermin 1902 gewährte Berechtigung gilt bis dahin 1904 einschließlich. 
2) Die Anstalten dürfen Befähigungszeugnisse nur auf Grund des Bestehens einer unter Leitung eines Ke- 
Vierungs-Kommissars abgehaltenen Entlassungsprüfung ausstellen, sofern für diese Prlfung die Prüfungsordnung 
von Aufsichtswegen genehmigt ist. Befreiungen von der mündlichen Prüfung oder einzelnen 
Teilen derselben sind unstatthaft. 
#) Mit rückwirkender Geltung bis zum Prhfungstermin 1908. 
4) Mit Geltung bis zum Prüsungstermin 1904 einschließlich. 
5) Mit rückwirkender Geltung bis zum Prüfungstermin 1903. Die Berechtigung hat vorläufig bis zum Prüfungs= 
termin 1905 einschließlich Geltung. 
5) Die Berechtigung hat vorläufig nur für das Jahr 1905 einschließlich Geltung.
	        
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