W 8.
Regierungsblatt
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart, Mittwoch, den 20. April 1904.
Inhalt:
Verfügung sämtlicher Ministerien, betreffend die deutsche Rechtschreibung im amtlichen Verkehr. Vom 28. März 1904.
— Bekanntmachung sämtlicher Ministerien, betreffend die den Militäranwärtern im württembergischen
Staatsdienst vorbehaltenen Stellen sowie die zur Anstellung von Militäranwärtern verpflichteten württem-
bergischen Privateisenbahnen. Vom 8. April 1904. — Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend
die Ausführung des Reichsgesetzes über den Verkehr mit Wein, weinhaltigen und weinähnlichen Getränken
vom 24. Mai 1901. Vom 10. April 1904. — Verfügung des Finanzministeriums, betreffend die Zuweisung
der Geldverrechnung für das Forstamt Plochingen an das Kameralamt Eßlingen. Vom 2. April 1904.
Versügung sämtlicher Ministerien,
betreffend die deutsche Rechtschreibung im amtlichen Verkehr. Vom 28. März 1901.
Die im Auftrag des K. Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens herausgegebenen
„Regeln für die deutsche Rechtschreibung nebst Wörterverzeichnis“ sind in einem Neudruck
von 1904 erschienen. Dieser enthält in den „Regeln“ und in dem „Anhang über die
Satzzeichen“ nur wenige Anderungen, dagegen ist das Wörterverzeichnis mit dem „Amt-
lichen Wörterverzeichnis für die deutsche Rechtschreibung zum Gebrauch in den preußischen
Kanzleien“, das auch für den Dienstgebrauch bei den Reichsbehörden eingeführt ist, in
übereinstimmung gebracht, wodurch der größte Teil der in dem bisherigen Wörter-
verzeichnis als zulässig bezeichneten Doppelschreibungen in Wegfall gekommen ist.
Im Anschluß an die Verfügung sämtlicher Ministerien vom 7. Januar 1903, be-
treffend die Einführung der neuen Rechtschreibung in den amtlichen Gebrauch der Behörden