des Inkrafttretens des Bürgerlichen Gesetzbuchs geborenen Kinder
anlangt, so bestimmt sich deren Ehelichkeit nach den damals gültigen
Gesetzen. Nach diesen früheren Gesetzen bestimmt sich auch,
inwieweit die Kinder aus einer vor dem 1. Januar 1900 geschlossenen
nichtigen oder ungültigen Ehe als eheliche anzusehen
sind. Was ist eine nichtige Ehe? Nichtig ist eine Ehe dann,
wenn die zur Eheschließung vorgeschriebene Form nicht gewahrt
ist. Nichtig ist ferner eine Ehe, wenn einer der Ehegatten zur Zeit
der Eheschließung geschäftsunkundig war oder sich im Zustand der
Bewußtlosigkeit oder vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit
befand. Gibt es im ersteren Falle eine sog. Heilung der Nichtigkeit
dadurch, daß die Ehegatten 10 Jahre oder bis zum Tode
des einen zusammengelebt haben, so im zweiten Falle dadurch,
daß der Ehegatte die Ehe nach dem Wegfall der Geschäftsunfähigkeit,
der Bewußtlosigkeit oder der Störung der Geistestätigkeit
bestätigt. Nichtig ist eine Ehe auch, wenn einer der Ehegatten zur
Zeit der Eheschließung mit einem Dritten in gültiger Ehe lebte,
wenn die Ehe zwischen bestimmten nahen Verwandten oder Verschwägerten
abgeschlossen ist, endlich wenn die Ehe wegen Ehebruchs,
wie das das Bürgerliche Gesetzbuch des näheren ausführt,
verboten war.
Ein Kind aus solcher nichtigen Ehe, das bei Gültigkeit
der Ehe ehelich wäre, gilt nun als ehelich, falls nicht beide
Ehegatten die Nichtigkeit der Ehe bei der Eheschließung gekannt
haben.
Was das uneheliche Kind anlangt, so hat das nach dem
bürgerlichen Rechte im Verhältnis zur Mutter und zu sämtlichen
Verwandten der Mutter die rechtliche Stellung eines ehelichen
Kindes. Mit dem Vater ist es dagegen nicht verwandt. Es erhält
auch den Familiennamen der Mutter, nicht den Namen des
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