Full text : Handbuch der Deutschen Verfassungen.

196  Scizzen  zum  Bürgerlichen  Gesetbuch.

spiel,  ein  Maskenspiel,  wobei  die  eine  Maske  von  allen
anderen  unterschieden  bleiben  soll  und  das  Recht  hat,
unterschieden  zu  bleiben““).

Recht  gut  und  zutreffend  bemerkt:  „ein  Maskenspiel“.
Bisher  hatte  ich  aber  noch  nie  etwas  gehört  oder  gelernt
von  einem  „Maskenrechte“  oder  von  einem  speciellen
„Namensrechte  Maskirter“!

Auf  welchem  schwankenden  Boden  die  Vertreter  der
Einbeziehung  von  Pseudonymen  unter  den  §12  BGB.
stehen,  das  zeigen  am  Besten  die  dabei  gemachten  Restrictionsversuche.
  Man  fühlt  offenbar  die  Nothwendigkeit,
eine  Grenze  zu  ziehen  und  bringt  es  dabei  doch  zu  nichts
practisch  Brauchbarem.  Was  soll  es  heißen,  wenn  Endemann
  spricht  von  „festerworbenen"  Pseudonymen?
Wann  ist  ein  Psendonym  festerworbeno?  unter  welchen
Voraussetzungen,  nach  welcher  Zeit,  beim  wievielsten
Gebrauchsfalleo  Und  wenn  Kohler  den  Schwerpunct
des  Erwerbs  eines  Namensrechts  darein  verlegt,  „daß  ein
lesendes  Publicum  mit  dem  Psendonym  eine  bestimmte,
bekannte  oder  unbekannte,  Persönlichkeit“  verknüpft,  so
darf  man  doch  billigermaßen  fragen,  wie  soll  dieses  Erforderniß
  controllirbar  sein?  wie  soll  es  im  Processe  nachgewiesen
  werden  und  nachgewiesen  werden  können?  wie
soll  es  der  Richter  z.  B.  bei  Prüfung  der  Sachlegitimation
objectiv  zu  beurtheilen  im  Stande  sein?  In  einzelnen
ganz  characteristischen  Fällen  vielleicht  ja,  in  anderen
aber  gar  nicht.  Das  sind  also  schöne  Theorien,  mit  denen

"5)  Kobler  unterscheidet  übrigens  a.  a.  O.  S.  80  noch  weiter
das  Pseudonym  vom  „Zeitungstilel“  oder  „Titel  eines  Theiles
der  Zeilung“.  „Es  kann  sein“,  sagt  Kohler,  „daß  die  Zeilung  bestimmte
  Theile,  z.  B  Humoresken,  unter  elnem  besonderen  Titel
veröffentlicht  und  es  ist  bereits  mehrfach  Uebung  geworden,  solche
Titel  nicht  an  die  Spitze,  sondern  an  den  Schluß  des  Artikels,
zu  setzen,  als  ob  alle  diese  Artikel  von  einer  idealen  Person  herrührten,
  während  sie  von  verschiedenen  Redactionsmitgliedern
versaßt  sind“.