Anpflanzung v. Nährbäumen u. ssträuch, an Stelle v. Ziergewächsen. 57
gärten, an Straßen, an Spalierwänden. Daneben aber durch
weit größere behördliche und private Ausnutzung vieler bisher
unbeachtet gebliebener, zum Obstbau durchaus geeigneter
Kulturflächen: an öffentlichen und privaten Wegen, Landstraßen,
geeigneten städtischen Straßenzügen und Promenaden,
an Eisenbahndämmen, an Kanälen, bei Talsperren, auf
Ülberschwemmungsgebieten, militärischen Ubungsplätzen und
Schießständen, auf Rieselfeldern und Gemeindehutungen, auf
Bruchland von Ziegeleien, Kiesgruben und Steinbrüchen, in
städtischen und ländlichen Kleinwohnhaussiedelungen.
Der von Kreisverwaltungen betriebene Obstbau an
öffentlichen Straßen hat seit einigen Jahren eine große Bedeutung
erlangt. Als Beispiel sei erwähnt, daß die Kreisverwaltung
Nimptsch in Schlesien von den Obstalleen ihrer
Chausseen im Durchschnitt einen jährlichen Reingewinn von
55000 Mark erzielt, daß der Landkreis Breslau im Jahre
1912 an Obstpacht 64000 Mark aus den Kreischausseen zog;
trotz der großen Bedeutung dieses Obstbaus bepflanzt man
noch immer weite Strecken öffentlicher Wege im bunten Durcheinander
mit Birken, Pappeln, Akazien oder sonstigen Wildbäumen.
Freilich ist die frühere Gepflogenheit, Chausseen mit
Obstbäumen ohne Unterschied der Sortenwahl — womöglich
jeder Baum eine andere Sorte — zu bepflanzen, unzweckmäßig.
Ein Schulbeispiel bildet der Kreis Grottka u, der
zuerst in Schlesien damit begann, beide Seiten einer Wegstrecke
kilometerweise mit einer Sorte zu bepflanzen, wobei
er mit der am frühesten reifenden Sorte begann und mit
der späten Wintersorte endigte.
Ein derartig planmäßiges Verfahren erleichtert dem
Obstpächter Aussicht und Ernte, er kann mit seiner Obsthütte
von Sorte zu Sorte in der Reihenfolge der Reifezeit weiterrücken
und ist in der Lage, da er bedeutende Arbeit erspart
und keine Verluste durch Diebstahl erleidet, hohe Pacht zu
zahlen.