Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1907. (84)

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Ranigreich Wurttembers. Drucsache Nr. Ulb. 
Maßgebend für die Eintragungen ist der 12. Juni 1907. Weerbebogen.) 
Berufs= und Betriebszählung vom 12. Juni 1907. 
Gemeinde: 
Gewerbebogen. 
. Zählbezirn UUr. rJur Saushaltungeliste Ur. .. 
kurithkwkthtbogknllndkurnämichknHaushaltungolilltvondemselbenkatrbkirribkndknaufgksirlltP. 
Turch die Gewerbebogen sollen die Grundlagen fur eine Statiftik der gewerblichen Betriebe nach Personenzabl, Anwendung von Motoren 
und Maschinen gewonnen werden. Die Gewerbetreibenden sind nach dem Reichsgesenz vom 25. Marz 1907 verpflichtet, die zur Ausfullung der 
Gewerbebogen erforderliche Auskunft zu erteilen. 
Auleitung zur Ausfüllung des Ge#werbebogens. 
Pberamt: 
  
  
Die gewerbliche Betriebszahlung erstreckt sich auf: 1. Hand- i diger Gewerbebetrieb vorkommt, z. B. die zu einer Tuchfabrit 
wert, 2. Induftrie (auch Hausgewerbe, Heimarbeit), 3. Baugewerbe, ehörige Wollwascherei, Spinnerei, Weberei, Appreturanstalt, 
1i. Landelsgewerde, . Bergbaubetriebe, Salinen und Hütten, 6. Gast Färberei: 
und Schankwirtschaften, . Versicherungogewerde, Verkehrs- und b für jede zur Durchführung des Gesamtbetriebes bestimmte, 
Gransrortgewerbe, ausschlienlichder Eisenbahn-,Post-, Telegraphen- technisch in sich abgeschlossene und zu einer besonderen Be 
und Fernfprechbetriebe, 5. Theater-,Musik und Schaustellungsgewer: triebsabteilung vereinigte, ergänzende, vorbereitende. 
r.. Fischerei, 10. gewerbliche (d. h. nicht ackerbaumaßige) Gärtneret. abschließende Arbeit, 3. B. die Eisgewinnungsanstalt einer 
(Gewerbebogen find aufzustellen für Gewerbe Brauerel, (Zasanstalt einer Tuchfabrik, Modelltischlerei einer 
detriedbe, in denen, wenn auch nur zeitwetse, 4 und mehr Maschinenfabrik, Kistenberstellungsanstalt einer Reisstärte 
Terfonen (einschließlich des Inbabers oder sonstigen Betriebs- Fabrik us 
irniers) tatig find oder elementare Kraft fur Umtriebs Bei Handels. Verkehrs-, Versicherungs, Bank und 
#inen „Motoren' oder Motorwagen oder Damofkessel anderen kaufmannischen Betrieben ist je ein besonderer Ge 
Sne Kraftuvertraaung, Lokomobile, Damoffasfer oder werbebogen auszufullen für jeden in sich abgeschlossenen und 
DLamofschiffe, Segelschiffe, Bartassen verwendel werden, zu einer besonderen Abteilung vereinigten Geschaftszweig, 
ederwenn außerdalb der Betriebsstatte Versonen beschäftigt #. B. Oypothekenabteilung elner Bank, die Personenbeforderung 
Zerden. Auch fur veitweilig ruhende (unterbrochene) Ge einer Damusschiffahrtsgesellschaft, Möbelabteilung eines 
werdebetriebe (Kampagne--, Saisonbetriebe) ist ein Gewerbebogen Warenhauses. s« « 
aufzustellenFiltaleu(3weiggcscha"ftc)miteigenerLeitunqsowic 
ortlich abgetrennte Betriebsabteilungen, selbst wenn nur voruber 
gd#dend eingerichtei, sind als selbstandige Betriebe zu betrachten: 
wbur jede derselben ist demgemaß ein besonderer Gewerbebogen 
auszufullen. 
Ausgefullt wird der Gewerbebogen am Sine des Ge 
werbebetriebes, da, wo sich das Kontor befindet. 
In der NRegel ist uber jeden Betrieb ein Gewerbebogen aus 
zufullen. 
Für verschiedenartige Gewerbe sind, auch wenn sie zu 
einem Betriebe vereinigt sind. unter gemeinsamer Leitung stehen und 
kur f eine gemein'ame Buchfuhrung stattfindet,getrennte Angaben 
zu machen. Je ein besonderer Gewerbogen ist auch auszjufullen: 
Das Geschaäftspersonal ist in solchen Fallen für Frage ll mu 
teilen. Dies muß so geschehen, daß jede Person, einschließlich des 
Betriebsinhabers, nur auf einem (GGewerbebogen vorkommt, und 
zwar bei dem Gewerbezweige, wo sic allein oder haunt fsachlich 
beschäftigt wird. Dem sachgemaßen Ermessen des Geschaftsleiters. 
muß es uberlassen werden, obiger Regel bestens nachzukommen und 
auch in schwierigen Fallen die der Wirklichkeit am meinen ent 
sprechende Verteilung des Personals vorzunehmen. Gleiches gillt 
fur die Verteilung der motorischen Kraft bei Frage 13; die bei den 
cinzelnen Gewerbezweigen verzeichneten Pferdestarken mussen zu 
sammen die Summe der im Geschaft wirklich vorhandenen oder 
verwendeten Pferdestärken ergeben. 
a| fur jede in sich abgeschlossene und zu einer besonderen Be liver den Gesamtbetrieb sind bei Frage 15 auf dem 
triebsabteilung vereinigte Stufe des technischen Produk Gewerbebogen des hauptsachlichsten Gewerbezweiges Ju u #1 
tionsprozesses, die so gestaltet ist, daß sie auch alv selbstan- Angaben zu machen. 
Falls der Raum zur Beantwortung einer Frage auf dem Gewerbebogen nicht ausreich:, ist die Antwort in einer Anlage zu 
aeben, in der genau hervorgehoben sein muß, auf welche Frage sie sich berieht. 
Wieviel Anlagen liegen bei? 
(Fragen.) Gewerbetreibender. (Antworten.) 
  
u Por- und Zuname des lrifenden Gewerbekreibend#n: 1 l......................-..-..........................................................................................· ..·............. 
runektewIshabnhhaadwetsimeistekhDirektoks,Pschtets, 
(elbständigen Geschäftsfübrers usw.) 
Erwaige davon verschied. Firmualod. NamedesUnternehms)))))). 
2. Pohmn#g des Gewerbtrribenden: 2. Gemeinde (Ortschaffft:. 
  
i 
Straße und Hausnummer: 
8. Eigentümer, Pächter, Direktor, Verwalter ddern 
. Telche Betrichmung fuhrt der Teiter des Betriebs? 
(Butreffende#h zu unterstreichen, bezw. nach „oder“ Eintrag zu machen.) 
1. Bildet die Ausübung dieses Gewerbes für den Betriebs- 
leiter 
4. Bauptberuf? oder HRebenbeschäftigung? (Zutreffendes zu unterstreichen.) 
Gewerbebetrieb. 
Gin Dre Grwerbebetriebs (Unternehmens, Geschäfts)) '. 3— Kontor- BürGemeindei 
  
dGen Wohnag#und Geschäfterdume (Betriebsstadtte, Kontor) voneinan-= » # 
vr er sind, " ist der Gewerbedogen nur da auszufüllen, wo sich die b) Fabrikräume, Betriebsstätten, 
4%#zrämme besinden, in der Wohnung des Gewerbetreibenden nur daun, oͤffene Vertaufjsstellen (Läden) u. dgl. „ 
#z 29z Berrieb gerabe rubt. . 4 
Falls dieser Gewerbebogen für ein Zweiggeschäft (Filiale) I) Selbständlg geleitete Zweig- 
ausgetullt wird, ist hie#netzen auch der Name und Siy des geschäfte (Filialernnn „ 
Gauptgeschäfts anzugeben: 
38,. Genaue Angabe der Art des Gewerbes (Geschäftss.. 
Unternehmens): 
Geznt die ubliche Bezeichnung des Geschäfis nicht, um die besondere 
I. zraualltdt) des Gewerdes ersichtlich zu machen, so ist diese darch 
v„zu#g der vanp#schlichen Gegenstände der Bearbeitung oder der Erj#ugung 6. 
v„r zes Pasbels odber sonft näher zu bestimmen, Jz. B. Seiden bandweberei, 
Seei för Konsektionsftoffe, Seidengar nfärberei, Baumwoll- 
ß# 2zzck#rei, Appretur leinener Gewebe, Lokomotiv fabrik, Näh- 
Zines sabrik. Fabrik landwirkschaftlicher Maschinen usw. 
Kurze Bezeichnung der hergestellten, Gearbeiteten bezw. ge. 
l#nbelten Gegenstande bezw. Leistungen: 1 
Tienen die gzeugniffe bezw. Leistungen zum TBedarf des 
eigenen Betrices oder zum VPertauf! 
  
1 Zum Bedarf des eigenen Beiriebs — zum Verkauf —. (Zutreffendes zu unterstreichen.)
	        
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