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7. Arbeiten Sie in Ihrer eigenen Wohnung oder in
eigener oder selbstgemieteter Werkstätte für
einen oder mehrere andi#re (fremde) Meister, Fabri-
kanten, Kaufleute oder sonstige Unternehmer als
a) NFausgeiwerbetreribenderr?
oder als b) Brimarbriter?
8. Sind mit Ihrem Gewerbe usw. offen Perkaufsstellen 8. Ja. Nein. (gutreffendes zu unterstreichen) Wenn ja, wieviel:
(Läden) verbunden?
Kurze Bezeichnung der im Laden verlauften Gegenstände:
h — ¾“- Nein- 1 (Zutreffendes zu unterstreichen.)
9. Sind außer Ihnen noch andere selblkändigr Geschäfts- . Ja. Nein. (Zutressendes zu unterstreichen.)
leiter (Mitinhaber, Kompagnons, Mitdirektoren usw.) beim
Betriebe dieses Gewerbes beteiligt?
Wenn ja, so sind Namen und Wohnung hier anzugeben:
Wenn mehrere Geschäftsleiter für einen Beturb vorhanden sind, wollen
sich diese darüber verständigen, wer von ihnen den Gewerbebogen auszu=
süllen bat; hier wolle man Namen und Wohnung deslenigen angeben, der
die Ansfüslung Übernommen hat:
10. Von wem wird das Gewerb'# (Geschäft) betrieben?
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Andere —— Köryerschaft guler
Andere öffentliche #rerl % Kreichen.)
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unter-= Vereinlauch an 8 enseitigleit) Eingetragene Genossenschaft
a Kommand Kesenscha SGeferr hast mit beschr. Haftung
à 4.
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Personal.
II. A. Personen, bie in bru Betrieboestätten des Unfernehmens (Gelschäfts), d.h. in Ihren eigenen Werkstätten, Fabrik-, Bau= und Arbeitsräumen
und -Plätzen (unter Einrechnung des nach auswärts zur Ausführung von Arbeiten, Montagen usw. ent- n hierunter Fa-
sandten Personals), in Speichern, Rlederlaten, Geschäfts= und Schreibstuben (Kontors und Bureaus), auf den Am 12. Juni 190 milten angehd rige
Schiffen und anderen Fahrzeugen u. des bei Frage 6 genannten Gewerbes beschäftigt sind, und zwar als:änm. weibl.ännul. weibl.
n tätige Inhaber, Mitinhaber, Pächter (Unternehmer für eigene Rechnuggggggggg . s
Betriebsleiterinbeamteterctellung(Direktorenudergl)................... I...·.....
Inbaber, Pächter, Direktor usw. führt sich unter a) 1. bezw. 2, auf, wenn die Ausübung. dicses ewerber seine daudt
: Tätigkeit ausmacht; im andern Falle — wenn er also ein anderes Gewerbe oder Landwirtschaft als Hauptberus aus-
übt — bringt er sich für seine Person hier nicht in Ansatz; ebenso ist es mit den etwaigen Mitinhabern und Mitdirektoren zu halten.) l
b)Berwaltuns-KontorundBureaupersonal(kaufmannischeProkuristen Disponenten Justi-
ttare, Buchhalter, Rechnungsführer, Kasstere, Schreiber, Volontäre, Lehrlinge usw., auch Handlungs- »
reisende, sowie sonstige kaufmännische Beamte und Lagerhalter in Fabrikbetrieben ...........·..
c) technisches Betriebs= und Aufsichtspersonal (echniker, Ingenteure, Chemtter, Apotheter-
provisoren, -gehilfen, Werkführer, Betrtebsbeamte) .. . ....s . .l,»
d) anderes Personal #Gehilten Arbeiter, Fuhrleute, Packer, zl sowie Vertauser und
andere Handlungsgehilfen und Lehrlinge diefer Art)........·...... ...·.·..... .....
Gut-dasPersonalunterb—ciistdieArtderbesonderen Beschäftigung auf Seite 4 anzugeben.)
zul. —äääö1 —
Von dem Personal unter d (anderes FYersonas) sind:
1. 16 Jahre und darüber alt: männl.weibl., darunter Lehrlinge männl weibl.,
ts unter 16 Jahre alt: männl. weibl., darunter Sehrilnge ....... ntqnnl.weibl.,
unter14Jahrealt:........·. männl.....-.· weibl., darunter Lehrlinge männl. weibl. /
2. Von den in dem Betriebe (Geschäfte) beschäftigten weiblichen Personen fsind verhetrate : „
Ist die Zahl des unter d verzeichneten Personals im ganzen Jahre ungefähr dieselbe? (Ja oder Nein!!0.
Wenn Nein, ist die Höchstzahle) anzugeben. Höchstzahl . . . männl...4 weibl.
e) e, die nur helfend tätig sind z. B. die Ehefrau, die jün nzeren Kinder usw. (sofern sie
also nicht als Mitinhaber, Betriebsleiter omottsten, Techniker, Gehilfen, esellen oder Lehrlinge Ihres
Betriebs bereits bei Ka-d aufgeführt sind): 1
1| 16 Jahre alt und darüber
und zwar Personen 14 Jahre bis unter 16 Jahern
unter 14 Jahre llltltttt.::
zuf. ee 1 .
Wenn Zahl der be-
B. Austerhalb der Brtrirbostätten, aber für Rechnung des Geschäfts werden in dem bei Frages genannten Am 12. Junt 1907 enstt, #en Gersonen
Gewerbe beschäftigt: öchstzahyt.)
Personen in deren eigener Wohnung oder Werrstatt (Hausgewerbetreibende, Heimarbeiter, Vlas= männl. I weibl. weidl.
gesellen) und deren Gehilfen odert Mitarbeiter (wenn nötig nach Schätzung anzugebbenrnnnn . .. . . .. . ..
*.) Bei Gewerben, die nur während einer gewissen gPnt des Jahres betrieben werden, wie z. B. bei den Baugewerben, sollen
sich die Angaben auf diese Betriebszeit (Saison, Kampagne) bezlehen.