Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1907. (84)

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21. 
Negierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart, Mittwoch, den 24. Juli 1907. 
  
  
  
Inhalt: 
Eeseg. betreffend die Gewährung von Notsia andsdarlehen an Gemeinden infolge des Ausfalls der Weinernte im 
ahr 1906. Vom 13. Juli 1907. — nkanmmachung des Justizministeriums, betreffend die Genehmigung 
der von Gemmingen-Hornberg'schen Familienstistung iän Bürg, Oberamts Neckarsulm. Vom 9. Juli 1907. — 
Verfügung des Ministeriums der auswärti ngelegenheiten, Verkehrsabteilung, betreffend die Eisenbahn- 
Signalordnung. Vom 10. Juli 1907. — Bekanntmachung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, 
Verkehrsabteilung, betreffend die Konzession für die Ersenbahnen Eyach—Haigerloch—Stetten und Klein- 
engstingen—Gammertingen. Vom 193. Juli 1907. 
  
Gesetz. 
oetreffend die Gewährung von Notstandsdarlehen an Gemeinden infolge des Ausfalls der Wein- 
ernte im Jahr 1906. Vom 13. Juli 1907. 
Wilhelm II., von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums und unter Zustimmung Unserer 
getreuen Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: 
Einziger Artikel. 
Das Finanzministerium wird ermächtigt, den durch den Ausfall der Weinernte im 
Jahr 1906 in einen Notstand versetzten Gemeinden des Landes Darlehen aus dem 
Betriebs= und Vorratskapital der Staatshauptkasse bis zu dem Gesamtbetrag von 320 000-4 
zu geben. Die Darlehen sind für zwei Jahre, vom Tag der Entnahme an gerechnet,
	        
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