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Vorstand und Hauptlehrer der Baugewerkeschule, Vorstände und Hauptlehrer der Gewerbe-
und Handelsschulen, sowie die vorwiegend an diesen Schulen tätigen, an ihnen und zu-
gleich an andern öffentlichen Schulanstalten im Hauptberuf beschäftigten Fachlehrer;
bei den höheren Schulen:
Vorstände und Hauptlehrer an den Gymnasien, Progymnasien, Realgymnasien, Realpro-
gymnasien, Oberrealschulen, Latein-, Real-, Bürger= und Elementarschulen,
die unter das Beamtengesetz fallenden Vorstände und Hauptlehrer an öffentlichen höheren
Mädchenschulen im Sinne des Art. 1 des Gesetzes vom 30. Dezember 1877;
bei den Lehrerbildungsanstalten:
Vorstand und Hauptlehrer der Turnlehrerbildungsanstalt,
Hauptlehrer des höheren Lehrerinnenseminars,
Vorstände und Hauptlehrer der Schullehrerseminare,
Vorstand des Lehrerinnenseminars Markgröningen;
bei den Erziehungshäusern des Staats:
Vorstände (Oberinspektoren) und Okonomieverwalter der Waisenhäuser,
Vorstände (Oberinspektoren) der Taubstummen= und Blindenanstalten;
bei den wissenschaftlichen Sammlungen des Staats:
Oberbibliothekar, Bibliothekare, Hilfsbibliothekar, Expeditor und Bibliotheksekretäre der
Landesbibliothek,
Konservatoren der Naturaliensammlung;
bei der Akademie der bildenden Künste und den Kunstsammlungen des Staats:
ordentliche Professoren der Akademie der bildenden Künste,
Inspektor der Kupferstichsammlung,
Verwaltungsbeamter der Akademie der bildenden Künste und der Kunstsammlungen;
bei der Kunstgewerbeschule und der Lehr= und Versuchswerkstätte:
Hauptlehrer;
bei dem Konservatorium und der Staatssammlung vaterländischer Kunst-
und Altertumsdenkmale:
Vorstand.
E. Departement der Finanzen:
der Vorstand und die Kassiere, die Kontrolleure und die Buchhalter der Staatshauptkasse,
der Vorstand des Finanzarchivs in Ludwigsburg,
die Vorstände der Kameralämter, der Hauptzollämter und der Vorstand des Hauptsteueramts Stuttgart,