Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1907. (84)

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Vorstand und Hauptlehrer der Baugewerkeschule, Vorstände und Hauptlehrer der Gewerbe- 
und Handelsschulen, sowie die vorwiegend an diesen Schulen tätigen, an ihnen und zu- 
gleich an andern öffentlichen Schulanstalten im Hauptberuf beschäftigten Fachlehrer; 
bei den höheren Schulen: 
Vorstände und Hauptlehrer an den Gymnasien, Progymnasien, Realgymnasien, Realpro- 
gymnasien, Oberrealschulen, Latein-, Real-, Bürger= und Elementarschulen, 
die unter das Beamtengesetz fallenden Vorstände und Hauptlehrer an öffentlichen höheren 
Mädchenschulen im Sinne des Art. 1 des Gesetzes vom 30. Dezember 1877; 
bei den Lehrerbildungsanstalten: 
Vorstand und Hauptlehrer der Turnlehrerbildungsanstalt, 
Hauptlehrer des höheren Lehrerinnenseminars, 
Vorstände und Hauptlehrer der Schullehrerseminare, 
Vorstand des Lehrerinnenseminars Markgröningen; 
bei den Erziehungshäusern des Staats: 
Vorstände (Oberinspektoren) und Okonomieverwalter der Waisenhäuser, 
Vorstände (Oberinspektoren) der Taubstummen= und Blindenanstalten; 
bei den wissenschaftlichen Sammlungen des Staats: 
Oberbibliothekar, Bibliothekare, Hilfsbibliothekar, Expeditor und Bibliotheksekretäre der 
Landesbibliothek, 
Konservatoren der Naturaliensammlung; 
bei der Akademie der bildenden Künste und den Kunstsammlungen des Staats: 
ordentliche Professoren der Akademie der bildenden Künste, 
Inspektor der Kupferstichsammlung, 
Verwaltungsbeamter der Akademie der bildenden Künste und der Kunstsammlungen; 
bei der Kunstgewerbeschule und der Lehr= und Versuchswerkstätte: 
Hauptlehrer; 
bei dem Konservatorium und der Staatssammlung vaterländischer Kunst- 
und Altertumsdenkmale: 
Vorstand. 
E. Departement der Finanzen: 
der Vorstand und die Kassiere, die Kontrolleure und die Buchhalter der Staatshauptkasse, 
der Vorstand des Finanzarchivs in Ludwigsburg, 
die Vorstände der Kameralämter, der Hauptzollämter und der Vorstand des Hauptsteueramts Stuttgart,
	        
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