Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1907. (84)

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Anlage. 
Prüfungszeugnis. 
Der Hufschmied N. N. zu N., geboren den . in J. hat vor der unter- 
zeichneten Prüfungskommission die durch das Gesetz, betreffend das Hufbeschlaggewerbe, vom 28. April 
1885, Reg. Bl. Seite 79, und die Verfügung des K. Ministeriums des Innern, betreffend den Vollzug 
des Gesetzes über das Hufbeschlaggewerbe vom # Dun' 1#00), Rent. S. 336., vorgeschriebene Prüfung 
zum Nachweise der Befähigung zum Betriebe des Hufbeschlaggewerbes 
(bestanden. 
gut bestanden. 
sehr gut bestanden.)“) 
Gegenwärtiges Zeugnis gilt für den ganzen Umfang des Deutschen Reiches. 
., den 19 
K. Württ. Prüfungskommission 
für den Hufbeschlag. 
Gesehen: Der Vorsitzende: 
den 19.. 
K. Oberamt. 
(Siegel des Oberamts.) 
Sportel —. 3 -. (Tarif Nr. 51 II Ziff. 5). 
  
*) Mit Handschrift einzusetzen.
	        
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