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Wohnungsgeld-Tarif.
Beamte Betrag des Wohnungsgelos in Ortsklasse:
nach dem Gehaltsverzeichnis J. II. III. IV.
M 4 4 A
Abteilung J. . . . ... soo 660 520 4770
„ 1I. 6ß00 500 380 320
" III. 500 400 320 270
„ II. 400 320 2700 220
,,v......... 340s250 220z170
,,v1.......... 280 220 200 170
Ortsklassen.
I. Ortsklasse: Stuttgart.
II. Ortsklasse: Eßlingen, Gmünd, Göppingen, Heilbronn, Ludwigsburg, Reutlingen,
Tübingen, Ulm.
III. Ortsklasse: Aalen, Backnang, Biberach a. R., Bietigheim, Böblingen, Böckingen,
Calw, Crailsheim, Dürrmenz-Mühlacker, Ebingen, Ellwangen, Feuerbach, Freu-
denstadt, Friedrichshafen, Geislingen a. St., Hall, Heidenheim, Kirchheim u. T.,
Laupheim, Metzingen, Nürtingen, Pfullingen, Ravensburg, Rottenburg, Rott-
weil, Schorndorf, Schramberg, Schwenningen, Tuttlingen, Urach, Waiblingen,
Weingarten, Zuffenhausen.
IV. Ortsklasse: Alle übrigen Orte.
Für Beamte, welche in einem Staatsgebäude gegen Zahlung eines vereinbarten
Mietzinses wohnen, muß der Mietzins mindestens die Höhe des Wohnungsgeldes erreichen.
Beamte, welche Mietwohnungen in Staatsgebäuden haben, erhalten für die Dauer der
Miete neben der als Miete zu bezahlenden Wohnungsgelderhöhung eine jährliche nicht
penfionsberechtigte Zulage von 70 4 Bei denjenigen Beamten jedoch, bei denen die
Miete das bisherige Wohnungsgeld überstieg, ist, falls dieser Unterschied weniger als
70 ¼ betrug, derjenige Betrag an der Zulage von 70 ∆ abzuziehen, um welchen die
Miete das bisherige Wohnungsgeld überstieg.
Soweit ein Beamter in Anwendung der vorstehenden Bestimmungen in seinem Dienst-
einkommen verkürzt würde, kann der Mietzins entsprechend ermäßigt werden.
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Gedruckt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart.