Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1907. (84)

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& 25. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
— 
Ausgegeben Stuttgart, Dienstag, den 13. August 1907. 
  
  
Inhalt: · 
Gesetz, betreffend die Entschädigungen, Taggelder und Reisekosten der Ständemitglieder. Vom 12. August 1907. 
  
Gesetz, 
betreffend die Eutschädigungen, Taggelder und Reisekosten der Ständemitglieder. 
Vom 12. August 1907. 
Wilhelm II., von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums und unter Zustimmung Unserer 
getreuen Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: 
Art. 1. 
Die in § 129 Ziff. 2 bis 7, sowie in § 133 der Verfassungsurkunde bezeichneten 
Mitglieder der Ständeversammlung erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen der 
Versammlung und der einzelnen Kammern, sowie der Ausschüsse (Kommissionen) der 
Kammern als Aufwandsentschädigung ein Taggeld von fünfzehn Mark und neben der 
freien Bahnfahrt (Abs. 2) Ersatz der für die Reise zwischen ihrem in Württemberg be- 
findlichen Wohnsitz und dem Ort der Versammlung aufgewendeten Kosten. Die nicht 
am Ort der Versammlung wohnenden Mitglieder der Ständeversammlung erhalten, so- 
 
	        
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