Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1907. (84)

X 286. 
Regierungsblatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart, Freitag, den 16. August 1907. 
Inhalt: 
Bekanntmachung des Justizministeriums, betreffend den Titel der seitherigen Hilfsstaatsanwälte. Vom 10. Au- 
* * — Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Beförderung von Leichen. Vom 
7. August 1907. 
  
HBekanutmachung des Instizministeriums, 
betreffend den Titel der seitherigen Hilfsstaatsanwälte. Vom 10. August 1907. 
Durch Allerhöchste Entschließung Seiner Majestät des Königs vom 8. August 
d. Is. ist angeordnet worden, daß die in der Dienstkategorie der Amtsrichter stehenden 
Beamten der Staatsanwaltschaft anstatt des Titels Hilfsstaatsanwalt (zu vergl. Be- 
kanntmachung des Justizministeriums vom 20. April 1881, Reg. Bl. S. 330) künftig den 
Titel Staatsanwalt führen. 
Stuttgart, den 10. August 1907. 
Schmidlin. 
  
Verfügung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Beförderung von Leichen. Vom 7. August 1907. 
In Ausführung einer zwischen den deutschen Bundesregierungen getroffenen Ver- 
einbarung wird unter Hinweis auf Art. 25 Ziff. 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 1871, 
betreffend Anderungen des Polizeistrafrechts bei Einführung des Strafgesetzbuchs für das
	        
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