Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1907. (84)

Aulage III. 
Beilage Nr. X 
Gu § 46 der Vollz.-Verfg. 
vom 26. März 1892 
in der Fafsung vom 22. Januar 1907.) 
Verzeichnis 
der 
Bewilligungen von Überzeitarbeit erwachsener Arbeiterinnen 
auf Grund des § 138 a Abs. 1 und 2 der Gewerbeordnung. 
1. Das Verzeichnis ist nach Kalenderjahren und innerhalb eines Kalenderjahres nach Betrieben tunlichst so zu führen, 
daß jeder Betrieb nur einmal aufgeführt wird und soviel Raum erhält, daß alle während des Jahres erfolgenden 
Bewilligungen von Überzeitarbeit untereinander eingetragen werden können. 
21. In Spalte 1 sind die laufende Nummer der Betriebe mit römischen Ziffern und unter jedem Betriebe die laufende 
NAummer der für denselben erfolgten einzelnen Bewilligungen mit arabischen Ziffern einzutragen. 
1 In Spalte 4 ist die Betriebsabteilung dann zu bezeichnen, wenn die Überzeitarbeit nur für Arbeiterinnen einer 
Betriebsabteilung genehmigt worden ist. 
1. In Spalte 8 ist die Zahl der Stunden anzugeben, für welche tägliche Überzeitarbeit bewilligt worden ist. 
3. In Spalte 10 ist der kurz, aber erschöpfend anzugebende Grund der außerordentlichen Arbeitshäufung nach Art seiner 
Beschaffenheit mit a, b oder c einzutragen. 
. In Spalte 11 sind ebenso die Gründe etwaiger Ablehnungen von Gesuchen um übeerzeitarbeitsbewilligungen kurz, 
aber vollständig anzuführen. 
. In Spalte 12 find insbesondere zu vermerken etwaige besondere bei der Bewilligung der Überzeitarbeit gestellte 
Bedingungen, etwaige festgestellte Überschreitungen der gesetzlichen oder der bewilligten Beschäftigung, sowie etwaige 
auf Grund des § 146 Abs. 1 Ziff. 2 wegen gesetzwidriger Beschäftigung von Arbeiterinnen über 16 Jahren erfolgte 
Bestrafungen. 
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