Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1907. (84)

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des Gesetzes vom 28. Juli 1905, Reg. Bl. S. 132) werden 2370 000 bestimmt und 
zwar für die Bahnen: 
1. von Tübingen nach Herrenberg als zweite Nlte 1000000 -4, 
2. von Kirchheim unter Teck nach Weilheim an der Teck als zweite 
und letzte Ratet 270000 , 
3. von Schorndorf nach Welzheim als zweite Nate 500000 J, 
4. von Göppingen nach Gmünd als zweite Rte 600000 + 
Art. 4. 
Für den Bau von zweiten Gleisen werden 3750000 4 bestimmt und zwar: 
1. für die Bahnstrecke Waiblingen—Gmünd als sechste Rate 450 000 —., 
2. für die Bahnstrecke Ravensburg—Friedrichshafen als dritte und 
letzte Rate . 200000 , 
3. für die Bahnstrecke Stuttgart Westbahnhof-—Böblingen als dritte 
und letzte Rate 100000 “, 
4. für die Bahnstrecke Ulm Aulendorf als erste Rate 3000000 A 
Art. 5. 
Für Vorarbeiten und Grunderwerbungen zum zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecken 
Horb—Rottweil, Böblingen—Eutingen, Rottweil—Immendingen, Ulm—Schelklingen, 
Gmünd—Nalen, Tübingen—Horb werden 300000 — bestimmt. 
Art. 6. 
Für sonstige Erweiterungen und Verbesserungen an den im Betrieb befindlichen 
Bahnen werden 11200 000 . bestimmt und zwar: 
1. für die Erweiterung des Bahnhofs Mühlacker als vierte Rate 200000 -, 
2. für die Errichtung eines neuen Elektrizitätswerks in Mühlacker, 
ganze Forderug . 100000 , 
3. für die Erweiterung des Bahnhofs Feuerbach als vierte Rate 500000 -4, 
4. für die Erweiterung des Bahnhofs Plochingen als fünfte und 
letzte Rate 100000 □, 
5. für die Erweiterung des Bahnhofs um als fünfte Rate. 3000000 -J4, 
6. für die Erweiterung des Bahnhofs Biberach als zweite und 
letzte RKaatttt. 56464350000 ,
	        
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