Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1907. (84)

  
  
  
  
  
  
Gewichte für 
1000 1 Quadrat- 
  
  
  
  
  
Bogen meter 
ks s 
Nr. 2 = 340—43 cm 14,6 
„ 3 — 360-45 „ 16,.2 100 
4 380—48, 18,2 
„ 5 — 4050 „ 20,0 
Nr. 6 = 420X53 Cin 24,5 
„ 7 — 44—56 „ s 27,1 110 
„ 8 46X59 „ . 29,9 
„ 9 -. 18X64 „ . 33,8 
Nr. 10 = 500X65 cm — 
11 = 54X68, aa 
12 = 57X78S „ – 1 
1 
Für Schreibpapier der Klassen 1 und 2, das für seinen besonderen Zweck in hohem 
Maße undurchsichtig sein muß, kann nach Bedarf eine Gewichtserhöhung bis zu 25 Pro- 
zent vorgeschrieben werden. 
Die Papiere der Klassen 1 bis 4 dürfen sowohl in der Reißlänge und der Dehnung 
als auch bei den Falzklassen bis zu 10 Prozent nach unten hin von den festgesetzten 
Werten abweichen. 
Gegen die bei den Verwendungsklassen aufgeführten Einheitsgewichte dürfen 
a. Schreib= und Druckpapiere um 2,5 Prozent, 
d. Packpapiere um 4 Prozent des Gewichts 
nach oben oder unten abweichen. Die Riesumhüllung (das zum Verpacken von 1000 
Bogen verwendete Umschlagpapier) wird bei der Gewichtsfeststellung mitgerechnet. 
Die K. Ministerien behalten sich vor, je für ihren Geschäftskreis nähere Bestimmung 
darüber zu treffen, ob und für welche einzelne Zwecke Papiere der Verwendungsklassen 
1 bis 4b zu verwenden sind, sowie die Zeitgrenze bei den Verwendungsklassen 3 und 7a
	        
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