Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1907. (84)

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Nach diesem Plane wird der Fahrwegübergang über die Hauptbahn bei km 15 + 329 
auf der Markung Ludwigsburg zwischen den Stationen Ludwigsburg und Asperg be- 
seitigt und durch einen Fußwegübergang ersetzt. Für den Fuhrwerksverkehr wird ein 
Verbindungsweg links von der Bahn Ludwigsburg—Asperg bis zum Vizinalweg Nr. 10 
gesührt. 
In dem Verfahren zum Zwecke der Zwangsenteignung wird die Staatseisenbahn— 
verwaltung durch die Bauabteilung der Generaldirektion der Staatseisenbahnen vertreten. 
Als Enteignungsbehörde wird die Generaldirektion der Staatseisenbahnen bestellt. 
Unser Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ist mit der Vollziehung dieser 
Verordnung beauftragt. 
Gegeben Stuttgart, den 5. Oktober 1907. 
Wilhelm. 
Weizsäcker. Pischek. Zeyer. Fleischhauer. Schmidlin. 
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Gedruckt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart.
	        
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