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Gesamtverzeichnis
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß 8 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von
Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst
berechtigt sind.
Bemerkungen:
1. Die mit * bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. a) find befugt,
Befähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht im Griechischen befreiten Schülern aus-
zustellen, wenn letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterrichte regelmäßig teil-
genommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda ein Zeugnis Über genügende
Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
2. Die mit einem f bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
Nbersist.
Onentliche Lehranflalten. —
Gymnasien (A. .... 397 Realschulen (C. c0c0)
Nealgymnasien (Aa. . . . ... 406 Offentliche Schullehrerseminare (C. 4)
Oberrealschulen (A.e )H) 408 Andere öffentliche Lehranstalten (C. c)
Progymnasien (B. i ......... 410 Privat·Lehraustalten:
Realprogymnasien (13. b). .. . ..... 411
Nealschulen (B. c)). ..... 411 2 r*-i PP eine !
Progymnasien C. a9)9)0 412 re Privat-Lehranstalten
Nealprogymnasien (d. 05000 413. Vehranstalten im Anslande
Effentliche Pehranstalten.
415
41
. 424
426
. 425
428
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse, d. h.
der einjährige erfolgreiche Besuch der Untersekunda (nach weit verbreiteter Bezeichnung)
bei Vollanstalten, zur Darlegung der Befähigung genügt.
a. Gymnasten.
I. Königreich Preußen.
Aachen: Kaiser Karls-Gymnasium,
Kaiser Wilhelms-Gymnasium,
Allenstein,
gymnasium),
Andernach,
Anklam,
1
1
Armsberg,
Altona: Gymnasium (verbunden mit Realpro-