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Gaesdonck (Rheinprovinz): Privat-Unterrichts-
und Erziehungsanstalt unter Lei-
tung des Dr. Joseph Brunn,!)
Gnadenfrei: Realschule unter Leitung des Dia-
konus Kücherer,
Godesberg (Rheinprovinz): Evangelisches Päda-
gogium (Prealistische und * pro-
gymnasiale Abteilung) von Otto
Kühne,
Kemperhof bei Koblenz: Katholische Knaben-
Unterrichts= und Erziehungsan-
stalt unter Leitung des Ober-
lehrers a. D. Anton Stukenberg,
Bad Lauterberg i. Harz: Ahnssche Realschule,
höhere Privat = Knabenschule des
Dr. Paul Bartels,)
Niesky: Pädagogium unter Leitung des Vor-
stehers Friedrich Drexler.!)
Obercassel bei Bonn: Fnterrichts- und Er-
ziehungsanstalt von Ernst Kalkuhl,
Osnabrück: Nölle'sche Handelsschule des
Dr. L. Lindemann,
Ostrau bei Filehne: Progymnafiale und Real-
schul-Abteilung des Pädagogiums
des Professors Dr. Max Beheim-
Schwarzbach (Mitleiter ist Dr.
Felix Beheim-Schwarzbach),
Paderborn: s Unterrichtsanstalt (Privatrealschule)
von Heinrich Reismann,
Plötzenseebei Berlin: Pädagogium (Progymnasium)
des evangelischen Johannesstifts
Privat-Lehranstalten.
unter Leitung des Stiftsvorstehers
Pastors W. Philipps und des
Oberlehrers Theodor Menzel,5)
St. Goarshausen: Erziehungsinstitut (Institut
Hofmann) des Professors Dr. Gu-
stav Müller,
Telgte: Progymnasiale und höhere Bürgerschul-
Abteilung des Erziehungsinsti-
tuts des Karl Linpinsel,)
Wiesbaden: Höhere Privat-Knabenschule von
Hofrat Karl Faber (Realschule
und Realprogymnasium).)
II. Königreich Bapyern.
Augsburg: fAllgemeine Handels-Lehranstalt von
Gustav Hoffmann,
Donnersberg bei Marnheim (Pfalz): fReal- und
Erziehungsanstalt unter Leitung
des Dr. Ernst Goebel u. des Gustav
Goebel,
Dürkheim a. H.: Realschule des Heinrich Bär-
mann,
Frankenthal (Pfalz): Reallehrinstitut von Va-
lentin Trautmannu. Eugen Wehrle.
Fürth: #fIsraelitische Realschule des Dr. Alfred
Feilchenfeld,?)
Marktbreit a. Main: Real- und Handelsschule
unter Leitung des Franz Koeppl,)
Miltenberg a. Main: Privat- Real- und Han-
delsschule unter Leitung des
Karl Kring.)
1) Die Anstalt ist befugt, das Befähigungszeugnis für den einjährig freiwilligen Militärdienst denjenigen
Schülern der Untersekunda auszustellen, welche die Entlafsungsprüfung unter Vorsitz eines staatlichen Kommissars
auf Grund der Ordnung der Reifeprüfung für die preußischen Progymnasien vom 6. Januar 1892 bestanden haben.
2) Die Berechtigung hat vorläufig bis zum Ostertermin 1908 einschließlich Geltung.
3) Zugleich mit rückwirkender Geltung bis zum Ostertermin 1906 zugunsten derjenigen Schüler, welche an
dem für das Griechische eingerichteten Ersatzunterrichte teilnehmen.
4) Die Berechtigung hat vorläufig bis zum Ostertermin 1908 einschließlich Geltung.
5) Die bis zum Jahre 1906 einschließlich erteilte Berechtigung ist bis zum Herbst 1908 einschließlich ver-
längert worden.
6) Die Berechtigung gilt bis Michaelis 1910 einschließlich — mit rückwirkender Geltung für das Schuljahr 1906/7.
7) Die Berechtigung gilt bis zum Herbst 1910 einschließlich — mit rückwirkender Geltung bis zum Jahre
1906 einschließlich.