428 Lehranstalten im Auslande.
XIII. Fürstentun Walldeck. XVI. Freie und Hausestabt Hamburg.
Pyrmont: Pädagogium des Natango von Trip- Hamburg: Privatrealschule des Dr. T. A. Bieber,
penbach (Progymnasialabteilung Stiftungsschule von 1815, unter
und #Realschulabteilung mit kauf- Leitung des Dr. Oskar Dränert,
männischem Rechnen und Unterricht 1rivatrealschule des Dr. A. Wichard
in der Buchführung).) Lange,
1#Privatrealschule des Dr. Th. Wahn-
XIV. Fürstentum Reuß jüngerer Linie. schaff,
Gera: Amthor'sche hoͤhere Privat-Handelsschule Realschule der Talmud-Tora, unter
unter der bisherigen Leitung des Leitungdes Dr. Joseph Goldschmidt,
Hermann Büchel. Realschule des unter Leitung des
- Direktors M. Hennig und des
XV. Freie und Hansestadt Lübeck. 1 Dr. G. Tiede stehenden Paulinums,
L#beck: 1Privatrealschule des Dr. G. A. Neimann. Penfionat des Rauhen Hauses.
PFPehranstalten im Auslande.)0
Antwerpen: Realschule der Allgemeinen Deutschen Schule unter Leitung des Dr. Bernhard Gaster,
Belgrano bei Buenos Aires: Deuische höhere Knabenschule unter Leitung des Karl Frowin Mayer,)
Brüssel: Realprogymnasium des deutschen Schulvereins unter Leitung des Dr. Karl Friedrich Wilhelm
Lohmeyer,)
Buenos Aires: Germaniaschule unter Leitung des Dr. Willy Ruge,)
Bukarest: 1Deutsche Realschule der evangelischen Kirchengemeinde unter Leitung des Dr. Ludwig Lenz,“)
Constantinopel: Realschule der deutschen und schweizer Schulgemeinde unter Leitung des Dr. Otto Söhring.
Genua: Deutsche Schule unter Leitung des Georg von Hassel,5)
Mailand: #Internationale Schule protestantischer Familien unter Leitung des Wilhelm Braun.
Berlin, den 20. September 1907. Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Inst.
1) Die bis zum Ostertermin 1907 einschließlich erteilte Berechtigung ist bis zum Michaelistermin 1910 ein-
schließlich verlängert worden.
## Die Anstalten dürfen Befähigungszeugnisse nur auf Grund des Bestehens einer unter Leitung eines Regie-
rungskommissars abgehaltenen Entlassungsprüfung ausstellen, sofern für diese Prüfung die Prüfungsordnung
von Aufsichtswegen genehmigt ist. Befreiungen von der mündlichen Prüfung oder einzelnen
Teilen derselben sind unstatthaft.
2) Mit rückwirkender Geltung für die im November— Dezember 1906 abgehaltene Schlußprüfung.
3) Die bis zum Prüfungstermin 1905 einschließlich gewährte Berechtigung ist bis zum Prüfungstermin 1908
einschließlich verlängert worden.
4) Die Berechtigung hat vorläufig bis zum Prüfungstermin 1908 einschließlich Geltung.
5) Die Berechtigung ist bis zum Jahre 1910 einschließlich verlängert worden.
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Gedruckt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart.