Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1907. (84)

528 
der Hauptverwaltung jedes Rechners durch den Ortsvorsteher zu beurkunden, ob und 
welche öffentliche und private Nebenkassen der Rechner verwaltet. 
8 187. 
Das Kassentagbuch wird in der Einnahme- und in der Ausgabespalte auf jeder 
Seite zusammengerechnet und die Summen jeder Seite werden je auf die nächstfolgende 
Seite übertragen. 
Die Einträge sind vom Rechner eigenhändig lückenlos und streng nach der Zeit— 
folge des Empfangs und der Auszahlung zu machen. Etwaige Berichtigungen haben 
so zu erfolgen, daß der ursprüngliche Eintrag lesbar bleibt. Eine Berichtigung von 
Zahlen ist folgendermaßen vorzunehmen: 
Ist eine Einnahme oder Ausgabe zu nieder eingetragen, so wird der Mehrbetrag 
als solcher nachträglich gebucht. Ist ein zu hoher Betrag gebucht, oder der ganze Ein- 
trag zu Unrecht gemacht, so ist, wenn die betreffende Tagbuchseite noch nicht abgeschlossen 
ist, der unrichtige Betrag so zu durchstreichen, daß er leserlich bleibt, und wenn er nicht 
ganz in Wegfall kommt, der richtige Betrag über den gestrichenen zu setzen; wenn aber 
die Seite schon abgeschlossen ist, so ist der zu viel eingestellte Betrag an der zur Zeit 
der Berichtigung vorhandenen Einnahmen= oder Ausgabensumme mit besonderer Buchung 
abzuschreiben. 
8 188. 
Einnahmen und Ausgaben, welche nach dem Ablauf des Rechnungsjahrs, in wel- 
chem sie verfallen waren, aber noch vor dem Rechnungsabschluß erfolgen, sind nicht in 
dem Tagbuch des Rechnungsjahrs, in welchem sie tatsächlich bewerkstelligt werden, sondern 
in dem Tagbuch des vorangegangenen Rechnungsjahrs, in welchem sie verfallen waren, 
einzutragen. 
Vorausempfänge und Vorauszahlungen für das dem Jahre ihrer tatsächlichen Voll- 
ziehung folgende Rechnungsjahr sind in dem Tagbuch des Rechnungsjahrs, in welchem 
sie tatsächlich vollzogen wurden, als Einnahmen beziehungsweise Ausgaben einzutragen. 
Jedoch ist es im Falle des Bedürfnisses nicht ausgeschlossen, daß auch im Laufe eines 
Rechnungsjahrs das Kassentagbuch für das folgende Rechnungsjahr angelegt und in
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.