Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1907. (84)

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Anulage 10 zu § 103. 
Formular E. Sicherheitsleistung mittelst Stellung von Bürgen. 
Bberamt 
Gemeinde 
Sicherheitsleistungs-Urkunde. 
Nachdem. 
durch 
vom 
zum . . 
bestellt worden ist, in welcher Eigenschaft derselbe 
für alle Ansprüched. . z„welche aus seinen Handlungen oder Unterlassungen 
diesem seinem Dienstverhällmis a an gapital und Zinsen, sowie an gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten? 
Ermittlung des Schadens und Geltendmachung des Anspruchs erwachsen, 
eine Sicherheit vvo .. . ...-«thorten. 
leisten soll, und nachdem die geisung dieser Sicherheit durch Stellung eier Burgen cenaatet worden nal so macht j jed 
der Unterzeichneten sich verbindlich, bis zu der angegebenen Höhe der Sicherheitsleistung für die bezeichneten Anspruc 
d nzduaus der Verwaltung des genannten Beamten als Bürge und Selbstschuldner unter Berzicht auf d 
Einrede der Vorausklage zu haften. 
, den 19 
In Kraft unserer Unterschriften 
Die Echtheit der vorstehenden Unterschriften beglaubigt 
. den 19 
Durch den unterzeichneten Gemeinderat wird hiemit bescheinigt, daß die gestellten Bürgen und Selbstschuldner 
1. ein der Höhe der zu leistenden Sicherheit entsprechendes Vermögen besitzen und 
2. ihren Wohnsitz im Inland haben. 
hden 19 
Der Gemeinderat
	        
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