10.
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In § 15 Abs. 3 Buchstabe a ist das Wort „Roßarzt“ zu ersetzen durch
„Veterinär“.
In § 18 Abs. 1 Ziff. 3 Buchstabe a ist hinter dem Wort „Aushebungsbezirkes“
einzuschalten:
, die mit Nummernzetteln wie bei der Vormusterung (§ 5) zu versehen sind,
Bei § 18 Abs. 2 ist auf den Rand ein Anlagestrich zu machen und darauf zu
setzen „Anlage Aa“.
. In der letzten Zeile des § 23 ist hinter „Oberamtsbezirks“ ein *) zu setzen und
am Schluß der Seite folgende Fußnote aufzunehmen:
*) beziehungsweise des Aushebungsbezirks, sobald der Oberamtsbezirk in mehrere
Aushebungsbezirke geteilt ist (§ 14),
.In § 31 Abs. 1 Buchstabe d ist hinter „(Anlage A)“ einzusetzen:
, Zugangslisten (Anlage Aa)
Die Anlagen A (zu §§ 5 und 18) und Aa (zu § 18) erhalten die aus den
Beilagen ersichtliche Fassung.
In der Anlage B (zu §§ 5 und 18) ist in der Bezeichnung der Farben der
Bestimmungstäfelchen die Zeile „grün: für besonders schwere Zugpferde“ zu er-
setzen durch:
hellgrün: für schwere Zugpferde 1,
dunkelgrün: für schwere Zugpferde II.
In Anlage C (zu 8§§ 6 und 18), Ziff. 1 erhalten die Buchstaben c und e,
hinter welchen der Buchstabe l neu eingeschaltet wird, folgende Fassung:
c) Zugpferde I: Neben starkem tiefem Gebäude frische und geräumige Gänge,
bestimmt für die Feldartillerie, die Infanterie-Munitionskolonnen, die In-
fanterie-Patronenwagen, die Korps= und Reserve-Divisions-Telegraphen-Ab-
teilungen, die Funkentelegraphen= und Fernsprech-Abteilungen, die Feldluft-
schiffer-Abteilungen und Gaskolonnen, die Kranken= und Sanitätswagen der
Sanitätskompagnien, sowie die Sanitätswagen der Feldlazarette.
te Bugpferden Sämtliche rein kaltblütigen Pferde, die Kreuzungspro-