Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1907. (84)

10. 
11. 
766 
In § 15 Abs. 3 Buchstabe a ist das Wort „Roßarzt“ zu ersetzen durch 
„Veterinär“. 
In § 18 Abs. 1 Ziff. 3 Buchstabe a ist hinter dem Wort „Aushebungsbezirkes“ 
einzuschalten: 
, die mit Nummernzetteln wie bei der Vormusterung (§ 5) zu versehen sind, 
Bei § 18 Abs. 2 ist auf den Rand ein Anlagestrich zu machen und darauf zu 
setzen „Anlage Aa“. 
. In der letzten Zeile des § 23 ist hinter „Oberamtsbezirks“ ein *) zu setzen und 
am Schluß der Seite folgende Fußnote aufzunehmen: 
*) beziehungsweise des Aushebungsbezirks, sobald der Oberamtsbezirk in mehrere 
Aushebungsbezirke geteilt ist (§ 14), 
.In § 31 Abs. 1 Buchstabe d ist hinter „(Anlage A)“ einzusetzen: 
, Zugangslisten (Anlage Aa) 
Die Anlagen A (zu §§ 5 und 18) und Aa (zu § 18) erhalten die aus den 
Beilagen ersichtliche Fassung. 
In der Anlage B (zu §§ 5 und 18) ist in der Bezeichnung der Farben der 
Bestimmungstäfelchen die Zeile „grün: für besonders schwere Zugpferde“ zu er- 
setzen durch: 
hellgrün: für schwere Zugpferde 1, 
dunkelgrün: für schwere Zugpferde II. 
In Anlage C (zu 8§§ 6 und 18), Ziff. 1 erhalten die Buchstaben c und e, 
hinter welchen der Buchstabe l neu eingeschaltet wird, folgende Fassung: 
c) Zugpferde I: Neben starkem tiefem Gebäude frische und geräumige Gänge, 
bestimmt für die Feldartillerie, die Infanterie-Munitionskolonnen, die In- 
fanterie-Patronenwagen, die Korps= und Reserve-Divisions-Telegraphen-Ab- 
teilungen, die Funkentelegraphen= und Fernsprech-Abteilungen, die Feldluft- 
schiffer-Abteilungen und Gaskolonnen, die Kranken= und Sanitätswagen der 
Sanitätskompagnien, sowie die Sanitätswagen der Feldlazarette. 
te Bugpferden Sämtliche rein kaltblütigen Pferde, die Kreuzungspro-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.