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Anlage An (zu § 18).
Oberamtsbezirk
Gemeindebezirk
Verzeichnis
der im Gemeindebezirk
seit der letzten Pferdevormusterung in Zugang gekommenen Pferde.
S#
(Zugangsliste.)
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der dem Ortsvorsteher obliegenden Einträge bescheinigt
, den 190
Schultheißenamt:
Bemerkungen.
u In die Liste sind alle im Gemeindebezirk seit der letzten Pferdevormusterung in Zugang gekommenen, d. h. alle in-
zwischen 4 Jahre alt gewordenen sowie alle von außerhalb der Gemeinde in diese eingeführten Pferde (mit Ausnahme
der in § 4 Abs. 4 unter 1—8 der Pf. A.V. genannten) aufzunehmen.
Die Spalten 1, 2, 6 und 7, ferner die Spalte 3 mit Ausnahme der vierten Unterspalte (Größe des Pferdes) find
durch den Ortsvorsteher, die Spalten 4 und 5, sowie von der Spalte 3 die vorbezeichnete Unterspalte (letztere
übrigens nur hinsichtlich der kriegsbrauchbaren Pferde) sind durch den Militärkommissar oder unter dessen Ver-
antwortung auszufüllen.
Farbe und Abzeichen sind so anzugeben, daß die Pferde daraufhin wiederzuerkennen sind.
Die Ausfüllung der Spalte 3 zweite Unterspalte (Geschlecht des Pferdes) erfolgt in der Weise, daß, je nachdem das
Pferd ein Wallach oder eine Stute ist, in die Unterspalte „Wallach“ oder „Stute“ die Zahl 1 einzusetzen ist. In der
gleichen Weise wird die Ausfüllung der Spalten 4 und 5 bewirkt.
. Die Volsständigkeit und Richtigkeit der dem Ortsvorsteher obliegenden Einträge ist von diesem durch Ausfüllung des
obenstehenden Vordrucks, die Richtigkeit der Musterungsermerke in den Spalten 4 und 5, sowie in der Spalte 3 vierte
Unterspalte (Größe des Pferdes) ist von dem Militärkommissar unter Angabe von Ort, Datum und Dienstgrad am
Schluß des Verzeichnisses zu bescheinigen.
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