Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1907. (84)

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gewerbliche, technische, Sprach- usw. Kenntnisse erforderlich sind, so muß aus 
dem Lebenslauf hervorgehen, auf welche Weise der Bewerber sich diese er- 
worben hat; am Schlusse des Lebenslaufs ist von dem zuständigen Vorgesetzten 
die eigenhändige Schrift des Anwärters und außerdem gegebenenfalls zu be- 
scheinigen, daß er den in dem ausführlichen Stellenverzeichnis besonders kennt- 
lich gemachten Anforderungen, die für die betreffende Stelle vorgeschrieben 
sind, entspricht; 
b) das Nationale, das die Zeit, während der der Bewerber etwa nicht im aktiven 
Dienst war, benennt und unter „Bemerkungen“ Datum und Nummer des 
Zivilversorgungsscheins enthält; 
c) das Führungszeugnis — für die Angabe der Strafen sind gemäß der kriegs- 
ministeriellen Verfügung vom 5. Oktober 1882 (M. V. Bl. S. 199) die 
Bestimmungen im § 17, 4 der Heerordnung maßgebend; 
d) ein militärärztliches Zeugnis über die körperliche Tauglichkeit für die Stelle, 
bezüglich der Bewerbungen um Anstellung im Verkehrsanstaltendienst (Eisen- 
bahn-, Post= und Telegraphendienst), sowie als Strafanstaltsaufseher nach 
den hiefür vorgeschriebenen besonderen Mustern. 
Im Fall der gleichzeitigen Bewerbung bei mehreren Behörden sind die 
genannten Papiere je in besonderer Ausfertigung für jede einzelne, aus Spalte 1 
des „Ausführlichen Stellenverzeichnisses“ ersichtliche Behörde, bei der die 
Anwärterliste geführt wird, einzureichen. 
Die für die einzelnen Behörden bestimmten Papiere sind in der vorstehend 
unter a bis d genannten Reihenfolge zusammen zu heften und mit einem bei- 
gehefteten Umschlag von Kanzleipapier (jedoch ohne sogenannten Aktenrücken) 
zu versehen, auf dessen vorderer Seite eine Aufschrift nach folgendem Muster 
anzubringen ist: 
10. Infanterie-Regiment Nr. 180. 
Bewerbung des Militär-Anwärters 
Feldwebel 
Karl August Müller 
um nachgenannte Stellen:
	        
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