815
Anlage A.“)
Zivilversorgungsschein.
Dem (Vor= und Familienname, Dienstgrad und Truppenteil usw.) ist gegenwärtiger Zivilversorgungs-
schein nach einer aktiven Militärdienstzeit von
Jahren Monaten
erteilt worden.
Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Zivildienste bei den
Reichsbehörden, den Staatsbehörden aller Bundesstaaten und den Kom-
munalbehörden usw. des Bundesstaats, dessen Staatsangehörigkeit er seit
2 Jahren besitzt,
nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen berechtigt.
Der Inhaber bezieht eine Militärrente von Al Pf. monatlich.
X. N., den ten 19
(Behörde, die über den Anspruch auf den
(Stempel.) Zivilversorgungsschein entschieden hat.)
Alter: Jahre.
(Nr. des Zivilversorgungsscheins.) (Unterschrift des Militärvorgesetzten.)
(Nr. der Rentenliste.)
*) Die Zivilversorgungsscheine und der Anstellungsschein — Anlagen A bis E — sind in Form eines Buches
wie die Militärpässe, anzulegen. Die Vorderseite des Umschlags ist bei den Zivilversorgungsscheinen nach den Anlagen A-
und E und bei dem Anstellungsscheine (Anlage B) mit einem großen, bei dem Zivilversorgungsscheine nach Anlage C mit
einem kleinen Reichsadler zu versehen. Von den Zivilversorgungsscheinen sämtlicher Gattungen erhalten die, welche für
Unteroffiziere bestimmt find, die nach mindestens achtjähriger aktiver Dienstzeit aus dem Heere oder der Marine aus-
scheiden, einen Umschlag von roter, alle übrigen Zivilversorgungsscheine aber einen solchen von blauer Farbe. Die An-
stellungsscheine erhalten einen gelben Umschlag. Den Zivilversorgungsscheinen usw. werden Nachrichten über den Bezug
der Militärrenten und der Invalidenpension sowie über die Versorgung der Militäranwärter usw. vorgedruckt. .