Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1907. (84)

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Aulage 8) 
Anstellungsschein für den Unterbeamtendienst. 
Dem (Vor= und Familienname, Dienstgrad und Truppenteil usw.) ist gegenwärtiger Anstellungsschein 
nach einer aktiven Militärdienstzeit von 
Jahren Monaten 
erteilt worden. 
Die Reichsbehörden, die Staatsbehörden aller Bundesstaaten und die Kom- 
munalbehörden usw. des Bundesstaats, dessen Staatsangehörigkeit er 
seit 2 Jahren besitzt, 
sind verpflichtet, seine Bewerbungen um Anstellung in einer der den Militäranwärtern und den 
Inhabern des Anstellungsscheins vorbehaltenen Unterbeamtenstellen nach Maßgabe der darüber 
bestehenden Bestimmungen zu berücksichtigen. 
Der Inhaber bezieht eine Militärrente von 2 Pf. monatlich. 
N. N., den ten 19 
(Behörde, die über die Gewährung des 
(Stempel.) Anstellungsscheins entschieden hat.) 
Alter: Jahre. 
(Nr. des Anstellungsscheins.) (Unterschrift des Militärvorgesetzten.) 
(Nr. der Rentenliste.) 
*) Siehe die Fußnote auf Anlage A.
	        
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