Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1907. (84)

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Aulage C.-h 
Zivilversorgungsschein. 
Dem (Vor= und Familienname, Dienstgrad in der Gendarmerie, im Landjägerkorps oder in der Schutz- 
mannschaft) ist gegenwärtiger Zivillversorgungsschein nach 
einer aktiven Militärdienstzeit v—doon Jahren Monaten 
einer weiteren Dienstzeit in der Gendarmerie (oder 
im Landjägerkorps oder in der Schutzmannschaft) von 
mithin nach einer Gesamtdienstzeit von 
erteilt worden. 
Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Zivildienste bei den 
Reichsbehörden sowie den Staatsbehörden (Name des Bundesstaats) 
nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen berechtigt. 
Der Inhaber bezieht eine Pension von # Pf. monatlich. 
N. N., den ten 19 
Stempel (Behörde, die über den Anspruch auf den 
( Zivilversorgungsschein entschieden hat.) 
Alter: . Jahre. 
(Nr. des Zivilversorgungsscheins.) (Unterschrift des Militärvorgesetzten.) 
*ä Eiche die Fußnote auf Anlage A.
	        
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