Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1907. (84)

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Anlage D.7) 
Zivilversorgungsschein. 
Dem (Vor= und Familienname, Dienstgrad in der Gendarmerie, im Landjägerkorps oder in der Schn- 
mamschaft) ist gegenwärtiger Zivilversorgungsschein nach 
einer aktiven Militärdienstzeit n Jahren —Monu 
einer weiteren Dienstzeit in der Gendarmerie (oder 
im Landjägerkorps oder in der Schutzmannmschaft) von 
mithin nach einer Gesamtdienstzeit von 
erteilt worden. 
Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Zivildienste bei den 
Staatsbehörden des (Name des Bundesstaats) 
nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen berechtigt. 
Der Inhaber bezieht eine Pension von ·-- Pf. monatlich. 
J. J., den ten 19 
(Stempel.) (Behbrde, die über den Anspruch auf den 
“ Ziwiloersorgungsschetn entschleden hat.) 
uern *Pn t argumgescheins) (Unterschrift des Militärvorgesetzten.) 
*) Siehe die Fußnote auf Anlage A.
	        
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