Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1907. (84)

III. Wilitärverwaltung. 
(Preußen, Königreich Sachsen, Württemberg.) 
a. Mittlere Beamte. 
I. Ariegsministerinm: 
Kalkulatoren. 
Anmerkung. Jede 
eufte Kalkulatorstelle in der Natural- 
kontrolle des 
öniglich Preußischen Kriegsmin= 
steriums ist den Balmei vorbehalten. 
Das Königlich Sächsische Kriegsministerium be- 
bält sich die Entscheidung über die geeczung der Kal- 
kulatorstellen mit Zahlmeistern von Fall zu Fall vor. 
Wegen der Königlich Württembergischen Militär- 
verwaltung fiehe unter 5. „Intendanturen“. 
2. Generalstab: 
Bureauvorsteher, 
Rechnungsführer, 
Expedienten und Registratoren. 
3. Genueralinspektion des Militärerziehungs- und 6il- 
dungswesens: 
Sekretär und Registrator, 
Registraturassistent. 
Generalmilitärkasse (Kriegszahlamt): 
Rendant, 
Oberbuchhalter, 
Kassiere, 
Buchhalter, 
Geheime Sekretäre. 
Anmerkung. Jede zweite Stelle der Buchhalter und 
Geheimen Sekretäre bei der Generalmilitärkasse und 
dem Königlich Sächsischen Kriegszahlamt ist den 
Zahlmeistern vorbehalten. Beim Königlich Würt- 
tembergischen Kriegszahlamte wird jede zweite Stelle 
der Buchhalter — ausschließlich des ersten Buch- 
halters — den Zahlmeistern vorbehalten. 
3. Intendauturen: 
Intendantursekretäre (in der Königlich Württember= 
gischen Militärverwaltung auch der Kalkulator bei der 
Naturalkontrolle), soweit sie nicht aus Zahlmeistern 
oder Unterzahlmeistern und Zahlmeisteraspiranten 
ergänzt werden, 
Intendanturregistratoren. 
6. Artillerie-Prüfungskommission: 
Registrator, 
Technischer Inspektor. 
7. Festungsgefängnisse: 
Rendanten. 
4. 
821 
  
8. Garnisonverwaltungen: 
Garnisonverwaltungs-Direktoren und -Oberinspektoren, 
Garnisonverwaltungs-Inspektoren, 
Garnisonverwaltungs Kontrolleure, 
Kaserneninspektoren. 
Anmerkung. In der Königlich Preußischen und König- 
lich Sächsischen Militärverwaltung ist jede fünfte 
Stelle der Kontrolleure den Zahlmeistern vorbe- 
halten, desgleichen in der Königlich Württember- 
gischen Militärverwaltung, jedoch zusammen mit 
den Stellen des Lazarettverwaltungs--Inspektors und 
des Kontrolleurs beim Bekleidungsamte. 
9. Invalidenhäuser: 
Soweit die Rendantenstelle nicht mit 
einem verabschiedeten Offizier besetzt 
wird, werden beide Beamte aus der 
Zahl der angestellten Garnisonverwal- 
tungs- oder der Lazarettverwaltungs- 
beamten entnommen. 
10. Kadetten#anstalten: 
Rendanten, 
Sekretär,. 
Registrator und Journalist, 
Kassensekretäre, 
Kassenkontrolleur, 
Hausinspektoren. 
II. Ariegsakademie: 
Rendant, 
Hausinspektor und Kassenkontrolleur, 
Registrator. 
12. Lazarette: 
Lazarettverwaltungs-Direktoren und -Oberinspektoren, 
Lazarettverwaltungs--Inspektoren, 
Lazarettinspektoren. 
Anmerkung. In der Königlich Preußischen und König- 
lich Sächsischen Militärverwaltung ist jede fünfte 
Stelle der Lazarettverwaltungs-Inspektoren den 
ahlmeistern vorbehalten. Bezüglich der Königlich 
ürttembergischen Militärverwaltung siehe die An- 
merkung zu 8. 
13. Kaiser Wilhelms -Akademie für das militärärzt- 
liche Bildungsweseu: 
Rendant. Die Stelle wird entweder mit einem ver- 
abschiedeten Offizier oder mit einem sachkundigen 
Militärverwaltungsbeamten besetzt. 
Lazarettinspektoren als Kassenkontrolleur und als Haus- 
inspektor. Diese Beamten werden aus der Zahl der 
angestellten Lazarettverwaltungsbeamten entnommen. 
5 
  
Rendant, 
Inspektor.
	        
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