III. Wilitärverwaltung.
(Preußen, Königreich Sachsen, Württemberg.)
a. Mittlere Beamte.
I. Ariegsministerinm:
Kalkulatoren.
Anmerkung. Jede
eufte Kalkulatorstelle in der Natural-
kontrolle des
öniglich Preußischen Kriegsmin=
steriums ist den Balmei vorbehalten.
Das Königlich Sächsische Kriegsministerium be-
bält sich die Entscheidung über die geeczung der Kal-
kulatorstellen mit Zahlmeistern von Fall zu Fall vor.
Wegen der Königlich Württembergischen Militär-
verwaltung fiehe unter 5. „Intendanturen“.
2. Generalstab:
Bureauvorsteher,
Rechnungsführer,
Expedienten und Registratoren.
3. Genueralinspektion des Militärerziehungs- und 6il-
dungswesens:
Sekretär und Registrator,
Registraturassistent.
Generalmilitärkasse (Kriegszahlamt):
Rendant,
Oberbuchhalter,
Kassiere,
Buchhalter,
Geheime Sekretäre.
Anmerkung. Jede zweite Stelle der Buchhalter und
Geheimen Sekretäre bei der Generalmilitärkasse und
dem Königlich Sächsischen Kriegszahlamt ist den
Zahlmeistern vorbehalten. Beim Königlich Würt-
tembergischen Kriegszahlamte wird jede zweite Stelle
der Buchhalter — ausschließlich des ersten Buch-
halters — den Zahlmeistern vorbehalten.
3. Intendauturen:
Intendantursekretäre (in der Königlich Württember=
gischen Militärverwaltung auch der Kalkulator bei der
Naturalkontrolle), soweit sie nicht aus Zahlmeistern
oder Unterzahlmeistern und Zahlmeisteraspiranten
ergänzt werden,
Intendanturregistratoren.
6. Artillerie-Prüfungskommission:
Registrator,
Technischer Inspektor.
7. Festungsgefängnisse:
Rendanten.
4.
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8. Garnisonverwaltungen:
Garnisonverwaltungs-Direktoren und -Oberinspektoren,
Garnisonverwaltungs-Inspektoren,
Garnisonverwaltungs Kontrolleure,
Kaserneninspektoren.
Anmerkung. In der Königlich Preußischen und König-
lich Sächsischen Militärverwaltung ist jede fünfte
Stelle der Kontrolleure den Zahlmeistern vorbe-
halten, desgleichen in der Königlich Württember-
gischen Militärverwaltung, jedoch zusammen mit
den Stellen des Lazarettverwaltungs--Inspektors und
des Kontrolleurs beim Bekleidungsamte.
9. Invalidenhäuser:
Soweit die Rendantenstelle nicht mit
einem verabschiedeten Offizier besetzt
wird, werden beide Beamte aus der
Zahl der angestellten Garnisonverwal-
tungs- oder der Lazarettverwaltungs-
beamten entnommen.
10. Kadetten#anstalten:
Rendanten,
Sekretär,.
Registrator und Journalist,
Kassensekretäre,
Kassenkontrolleur,
Hausinspektoren.
II. Ariegsakademie:
Rendant,
Hausinspektor und Kassenkontrolleur,
Registrator.
12. Lazarette:
Lazarettverwaltungs-Direktoren und -Oberinspektoren,
Lazarettverwaltungs--Inspektoren,
Lazarettinspektoren.
Anmerkung. In der Königlich Preußischen und König-
lich Sächsischen Militärverwaltung ist jede fünfte
Stelle der Lazarettverwaltungs-Inspektoren den
ahlmeistern vorbehalten. Bezüglich der Königlich
ürttembergischen Militärverwaltung siehe die An-
merkung zu 8.
13. Kaiser Wilhelms -Akademie für das militärärzt-
liche Bildungsweseu:
Rendant. Die Stelle wird entweder mit einem ver-
abschiedeten Offizier oder mit einem sachkundigen
Militärverwaltungsbeamten besetzt.
Lazarettinspektoren als Kassenkontrolleur und als Haus-
inspektor. Diese Beamten werden aus der Zahl der
angestellten Lazarettverwaltungsbeamten entnommen.
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Rendant,
Inspektor.