Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1907. (84)

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Bekanntmachung des Ministerinms des Junern, 
betreffend die Errichtung einer Einlaß- und Untersuchungsstelle für das in das Jollinland 
eingehende Fleisch bei dem Zollamt in Rentlingen. Vom 22. November 1907. 
Auf Grund des § 13 Abs. 2 des Gesetzes betr. die Schlachtvieh= und Fleischbeschau 
vom 3. Juni 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 547) hat der Bundesrat durch Beschluß vom 
3. Oktober ds. Is. bei dem Zollamt in Reutlingen eine Einlaß= und Untersuchungsstelle 
für das in das Zollinland eingehende Fleisch mit der Beschränkung auf zubereitetes Fleisch 
zugelassen. 
Dies wird mit dem Anfügen bekannt gegeben, daß die Eröffnung dieser Einlaß- 
und Untersuchungsstelle am 1. Dezember ds. Is. erfolgt. 
Stuttgart, den 22. November 1907. 
Pischek. 
Verfügung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Vornahme der regelmäßigen Wahlen der Mitglieder der Gemeindekollegien 
in Gönningen, Oberamts Tübingen. Vom 23. November 1907. 
Auf Grund des Art. 12 der Gemeindeordnung vom 28. Juli 1906 (Reg. Bl. S. 323) 
wird gemäß dem Antrag der Gemeindekollegien von Gönningen, Oberamts Tübingen, 
als Zeitpunkt für die Vornahne der regelmäßigen Wahlen der Mitglieder der Gemeinde- 
kollegien daselbst der Monat Mai festgesetzt. 
Stuttgart, den 23. November 1907. 
Pischek. 
Bekanntmachung des Ministerinms des Innern, 
betreffend die Genehmigung der Fellheimer-Fröhlich'schen Familienstiftung in Stuttgart. 
Vom 30. November 1907. 
Seine Königliche Majestät haben am 24. November ds. Is. der Fellheimer- 
Fröhlich'schen Familienstiftung in Stuttgart die nachgesuchte Genehmigung aller- 
gnädigst zu erteilen geruht. 
Stuttgart, den 30. November 1907. 
Pischek.
	        
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