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September.
.Ministerium des Kirchen= und Schulwesens. Bekanntmachung, betreffend die Genehmi-
gung der Stetter-Stiftung am Gymnasium in Ellwangen und der Studienstiftung am Gym-
nasium und an der Realschule daselbst. 382.
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend das Verbot des im Umherziehen erfol-
genden Handels mit Geflügel. 381.
Justizministerium. Verfügung, betreffend die Mitteilung von Strafnachrichten an die
Königlich Griechische Regierung. 383.
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Einfuhr von Rindvieh zu Nuftz=
oder Zuchtzwecken aus Vorarlberg. 387.
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Einfuhr und Durchfuhr von Rind-
vieh und Ziegen aus der Schweiz. 388.
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung. Verfügung,
betreffend Anderung der Württ. Postordnung vom 21. Mai 1900. 384.
Oktober.
Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung der Staatseisenbahnverwaltung zur
Erwerbung des für den Umbau und die Erweiterung des Hauptbahnhofs Stuttgart und für
die Erweiterung des Nordbahnhofs Stuttgart erforderlichen Grundeigentums im Wege der
Zwangsenteignung. 389.
Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung der Staatseisenbahnverwaltung zur
Erwerbung des für die Erweiterung der Station Stuttgart Westbahnhof erforderlichen Grund-
eigentums im Wege der Zwangsenteignung. 391.
Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung der Staatseisenbahnverwaltung zur
Erwerbung des für die Beseitigung eines schienengleichen Fahrwegübergangs über die Haupt-
bahn zwischen Ludwigsburg und Asperg erforderlichen Grundeigentums im Wege der Zwangs-
enteignung. 392.
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend den Vollzug der Gemeindeordnung. 433.
Ministerien des Innern und des Kriegswesens. Bekanntmachung, betreffend das
Gesamtverzeichnis der zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung
für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehranstalten. 396.
Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung der Staatseisenbahnverwaltung zur
Erwerbung des für die Erweiterung der Station Fellbach erforderlichen Grundeigentums im
Wege der Zwangsenteignung. 429.
.Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung der Staatseisenbahnverwaltung zur
Erwerbung des für die Erweiterung der Station Ebersbach erforderlichen Grundeigentums im
Wege der Zwangsenteignung. 430.
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