Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1909. (86)

75

gemeinen  Plan  hiefür  erforderlichen  Grundstücke  und  Rechte  an  Grundstücken  im  Wege
der  Zwangsenteignung  zu  erwerben.

Nach  diesem  Plan  sollen  auf  der  Station  Enzberg  der  östliche  Bahnübergang  geschlossen,
  der  westliche  auf  8  m  und  die  nördliche  Zufahrt  zu  ihm  auf  10  m  erbreitert,
endlich  die  Wege  südlich  von  der  Bahn  dementsprechend  gestaltet  werden.

Die  Unternehmerin  wird  in  dem  Enteignungsverfahren  durch  die  Großherzogliche
Generaldirektion  der  Badischen  Staatseisenbahnen  in  Karlsruhe  vertreten.

Als  Enteignungsbehörde  wird  die  Generaldirektion  der  Staatseisenbahnen  bestellt.

Unser  Ministerium  der  auswärtigen  Angelegenheiten  ist  mit  der  Vollziehung  dieser
Verordnung  beauftragt.
Gegeben  Bebenhausen,  den  11.  Juni  1909.

Wilhelm.
Weizsäcker.  Pischek.  Fleischhauer.  Schmidlin.

Versügung  der  Ministerien  der  Juftiz  und  des  Innern,
betreffend  den  Auslieferungsverkehr  mit  Niederländisch-Indien  und  den  übrigen  niederläudischen
Hesitzungen.  Vom  9.  Juni  1909.

Nach  Art.  8  des  Auslieferungsvertrags  zwischen  dem  Deutschen  Reiche  und  den
Niederlanden  vom  31.  Dezember  1896  (Reichs-Gesetzbl.  von  1897  S.  731)  kann  die
vorläufige  Festnahme  einer  Person,  deren  Auslieferung  aus  den  Niederlanden  oder  (gemäß
  Art.  18  des  Vertrags)  aus  den  niederländischen  Kolonien  und  auswärtigen  Besitzungen
  beansprucht  werden  darf,  von  den  Gerichten,  einschließlich  der  Untersuchungsrichter,
  von  den  Beamten  der  Staatsanwaltschaft  und  von  den  hiezu  ermächtigten  Polizeiund
  Sicherheitsbeamten  unmittelbar  beantragt  werden.

Nachdem  in  der  Anlage  zu  der  Verfügung  der  Ministerien  der  Justiz  und  des
Innern  vom  8.  September  1899,  betreffend  die  vorläufige  Festnahme  von  Personen,  die
nach  den  Niederlanden  geflüchtet  sind,  behufs  Sicherung  ihrer  Auslieferung,  Reg.  Bl.
S.  761,  Amtsblatt  des  Justizministeriums  S.  240,  ein  Verzeichnis  derjenigen  Behörden