Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1910 (87)

208 
Nach diesem Plan sollen auf der genannten Station Überholungsgleise und ein 
Zwischenbahnsteig hergestellt werden. Zu diesem Zweck wird eine Verlängerung der 
Station in beiden Richtungen sowie eine Verbreiterung gegen Osten nötig. Der Güter— 
bahnhof ist auf der Ortseite zu erweitern. Die Unterführung der Eglosheimer Straße 
und die Feldwegüberführung bei km 17 + 672,4 der Hauptbahn werden durch neue 
Brücken ersetzt, wobei die Zufahrwege teilweise zu verlegen sind. Die in das Gelände 
der Stationserweiterung fallenden Feldwege werden durch neue Weganlagen ersetzt. Die 
Stationserweiterung erstreckt sich auf die Markungen Asperg und Ludwigsburg. 
In dem Verfahren zum Zweck der Zwangsenteignung wird die Staatseisenbahn- 
verwaltung durch die Bauabteilung der Generaldirektion der Staatseisenbahnen vertreten. 
Als Enteignungsbehörde wird die Generaldirektion der Staatseisenbahnen bestellt. 
Unser Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ist mit der Vollziehung dieser 
Verordnung beauftragt. 
Gegeben Stuttgart, den 30. März 1910. 
Wilhelm. 
Weizsäcker. Pischek. von Marchtaler. Fleischhauer. Schmidlin. Geßler. 
t Verfügung der Ministerien der Justiz und des Innern, 
betreffend Anderung einzelner Vorschristen der Vollzugsverfügung zum Fürsorgeerziehungsgesetz. 
Vom 29. März 1910. 
Die Verfügung der Ministerien der Justiz und des Innern vom 14. Februar 1900, 
betreffend den Vollzug des Gesetzes über die Fürsorgeerziehung Minderjähriger (Reg.- 
Bl. von 1900 S. 120 und von 1905 S. 291), wird im Hinblick auf das am 1. April 
ds. Is. in Kraft tretende Gesetz vom 17. August 1909, betreffend Abänderung einiger 
Bestimmungen der Gesetze über das Volksschulwesen (Reg. Bl. S. 161), dahin geändert: 
1. In § 4 erhält Abs. 3 folgende Fassung: 
Unter der zuständigen Schulbehörde ist bei Schülern, welche die Volks- 
schule besuchen, der zum Mitvorsitz im Ortsschulrat berufene Ortsgeistliche oder 
Schulvorstand, bei Schülern, welche eine die Volksschule ersetzende Anstalts-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.