Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1910 (87)

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ist, soweit seine Deckung nicht aus dem wirklichen Anfall der Einnahmen möglich 
wird, aus dem Betriebs- und Vorratskapital der Staatshauptkasse vorzuschießen. 
Gegenwärtiges Gesetz ist durch Unser Finanzministerium zu vollziehen. 
Gegeben Stuttgart, den 5. Mai 1910. 
Wilhelm. 
Weizsäcker. Pischek. von Marchtaler. Fleischhauer. Schmidlin. Geßler. 
Bekanntmachung des Instizministeriums, 
betreffend die Genehmigung der von der verstorbenen Freiin Julie von Wöllwarth-Lanuterburg 
errichteten Familienstiftung in Hohenroden, Gemeinde Essingen. Vom 23. April 1910. 
Seine Königliche Majestät haben am 22. ds. Mts. der von der verstorbenen 
Freiin Julie von Wöllwarth-Lauterburg errichteten Familienstiftung in Hohen- 
roden, Gemeinde Essingen, die nachgesuchte Genehmigung allergnädigst zu erteilen geruht. 
Stuttgart, den 23. April 1910. 
Schmidlin. 
bekanntmachung der Regierung des Donankreises, 
betreffend die Vereinigung eines Teils des Bezirks der Gesamtgemeinde Schnetzenhausen, Gberamts 
Tettnang, mit dem Bezirk der Stadtgemeinde Friedrichshafen. Vom 18. April 1910. 
Die Vereinbarung der Stadtgemeinde Friedrichshafen, der Gesamtgemeinde Schnetzen= 
hausen und der Teilgemeinde Löwental, Gesamtgemeinde Schnetzenhausen, vom 
21./28. Mai v. Is. und 4./7. Februar ds. Is., wonach unter Aufhebung der Teil- 
gemeinde Löwental die Markung St. Georgen und die östlich der Straße von Fried- 
richshafen nach Ailingen gelegenen Teile der Markungen Löwental und Trauten- 
mühle vom Gesamtgemeindeverband Schnetzenhausen losgetrennt und mit der Gemeinde 
Friedrichshafen vereinigt werden, wurde durch Verfügung vom 17. Februar ds. Is. 
mit Wirkung vom 1. April ds. Is. ab genehmigt.
	        
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