Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1910 (87)

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Verfügung  des  Ministerinms  des  Innern.
betreffend  eine  Abänderung  der  Vollzugsverfügung  zur  Landesfeuerlöschordnung  vom  31.  März  1891.

Vom  31.  Oktober  1910.

Die  Ziffer  2  Buchstabe  b  des  §  28  der  Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern
vom  31.  März  1894,  betreffend  die  Vollziehung  der  Landesfeuerlöschordnung  (Reg.Bl.
S.  51),  erhält  folgende  Fassung:

„b)  für  die  folgende  Zeit  neben  dem  Ersatz  der  in  Ziffer  1  Buchstabe  b
bezeichneten  Kosten  in  einer  fortlaufenden  Unterstützung,  deren  Höhe  nach  dem

Grad  der  Invalidität,  sowie  nach  den  Erwerbs-,  Vermögens=  und  Familienverhältnissen
  des  Verunglückten  bemessen  wird;“.

Stuttgart,  den  31.  Oktober  1910.  Pischek.

Hekanntmachung  des  Ministeriums  des  Rirchen-  und  Schulwesens,

betreffend  die  Genehmigung  der  Müller-Amann'schen  Stistung  an  der  Technischen  Hochschule  in
Stuttgart.  Vom  4.  November  1910.

Seine  Königliche  Majestät  haben  am  2.  November  d.  Is.  allergnädigst  geruht,  die
Müller-Amann'sche  Stiftung  an  der  Technischen  Hochschule  in  Stuttgart  zu  genehmigen.
Stuttgart,  den  4.  November  1910.  Fleischhauer.

Bekanntmachung  der  Regierung  des  Jagstkreises,
betreffend  die  Vereinigung  der  Teilgemeinden  Ebni  und  Kaltenbronnhof,  Gesamtgemeindebezirks
Kaisersbach,  Gberamts  Welzheim.  Vom  11.  August  1910.

Die  Übereinkunft  der  Vertreter  der  Teilgemeinden  Ebni  und  Kaltenbronnhof,
Gesamtgemeindebezirks  Kaisersbach,  Oberamts  Welzheim,  vom  14.  Juni  d.  Is.,  wonach
die  beiden  Teilgemeinden  unter  Beibehaltung  ihrer  Markungen  mit  Wirkung  vom
1.  April  d.  Is.  an  zu  einer  einzigen  Teilgemeinde  unter  dem  Namen  „Teilgemeinde  Ebni“
sich  vereinigen,  ist  durch  Verfügung  vom  11.  August  d.  Is.  genehmigt  worden.

Häberlen.

 

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Gedruckt  in  der  Buchdruckerei  Chr.  Scheufele  in  Stuttgart.