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Verfügung des Ministerinms des Innern.
betreffend eine Abänderung der Vollzugsverfügung zur Landesfeuerlöschordnung vom 31. März 1891.
Vom 31. Oktober 1910.
Die Ziffer 2 Buchstabe b des § 28 der Verfügung des Ministeriums des Innern
vom 31. März 1894, betreffend die Vollziehung der Landesfeuerlöschordnung (Reg.Bl.
S. 51), erhält folgende Fassung:
„b) für die folgende Zeit neben dem Ersatz der in Ziffer 1 Buchstabe b
bezeichneten Kosten in einer fortlaufenden Unterstützung, deren Höhe nach dem
Grad der Invalidität, sowie nach den Erwerbs-, Vermögens= und Familienverhältnissen
des Verunglückten bemessen wird;“.
Stuttgart, den 31. Oktober 1910. Pischek.
Hekanntmachung des Ministeriums des Rirchen- und Schulwesens,
betreffend die Genehmigung der Müller-Amann'schen Stistung an der Technischen Hochschule in
Stuttgart. Vom 4. November 1910.
Seine Königliche Majestät haben am 2. November d. Is. allergnädigst geruht, die
Müller-Amann'sche Stiftung an der Technischen Hochschule in Stuttgart zu genehmigen.
Stuttgart, den 4. November 1910. Fleischhauer.
Bekanntmachung der Regierung des Jagstkreises,
betreffend die Vereinigung der Teilgemeinden Ebni und Kaltenbronnhof, Gesamtgemeindebezirks
Kaisersbach, Gberamts Welzheim. Vom 11. August 1910.
Die Übereinkunft der Vertreter der Teilgemeinden Ebni und Kaltenbronnhof,
Gesamtgemeindebezirks Kaisersbach, Oberamts Welzheim, vom 14. Juni d. Is., wonach
die beiden Teilgemeinden unter Beibehaltung ihrer Markungen mit Wirkung vom
1. April d. Is. an zu einer einzigen Teilgemeinde unter dem Namen „Teilgemeinde Ebni“
sich vereinigen, ist durch Verfügung vom 11. August d. Is. genehmigt worden.
Häberlen.
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Gedruckt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart.