Full text : Preußische Geschichte. Zweiter Band. (2)

102  Erstes  Buch.  Die  neue  Staatsgründung  des  Großen  Kurfürsten.

jahr  1666.  In  einem  Streit  zwischen  den  Niederlanden  und  dem
kriegerischen  Bischof  von  Münster,  Christoph  Bernhard  von
Galen,  hatte  er  bewaffnet  vermittelt.  Auch  der  drohende  Aus—
bruch  des  englisch-niederländischen  Krieges  hielt  ihn  in  Cleve
fest.  Zahlreiche  Gesandtschaften  umdrängten  ihn  dort:  er  sah
sich  von  allen  Seiten  umworben  und  wurde  so  recht  seiner
besseren  Stellung  inne.  Um  so  weniger  glaubte  er  gehindert
zu  werden,  wenn  er  ein  ihm  von  Europa  zuerkanntes  Recht
für  die  Zukunft  sicherte.  So  erhielt  Sparr,  als  er  die  Truppen
nach  den  Marken  zurückführte,  den  Befehl,  Magdeburg  zur
Huldigung  zu  zwingen.  Der  Administrator  wurde  eingeladen,
mit  seiner  Auntorität  Hilfe  zu  leisten,  und  ließ  geschehen,  was
er  nicht  hindern  konnte.  Die  Magdeburger  dachten  anfangs
an  Widerstand  und  beeilten  die  Herstellung  der  verfallenen  Befestigungen.
  Doch  gewannen  die  besonneneren  Elemente  unter
dem  Bürgermeister  Otto  von  Guericke  die  Oberhand,  zumal
Fügsamkeit  bessere  Bedingungen  verhieß.  In  dem  benachbarten
Wanzleben  hatten  der  Rat  und  die  IZunungsmeister  mit  Sparr
eine  Besprechung.  Danach  wurde  am  28.  Mai  im  Kloster  Bergen
ein  Vertrag  unterzeichnet,  der  die  Formalitäten  der  dem  Kurfürsten
  und  dem  Administrator  zu  leistenden  Huldigung  und
die  Aufnahme  und  das  Traktament  der  Besatzung  ordnete,  der
Bürgerschaft  aber  ihre  Rechte  und  Freiheiten  bestätigte.  Am
8.  Juni  zogen  die  Kurfürstlichen  ein,  am  26.  huldigte  die
Stadt.  Nun  erst  konnte  der  künftige  Anfall  dieses  wichtigen
Gebieto  für  gesichert  gelten  —  der  erfreuliche  Erfolg  einer
wohl  vorbereiteten  und  durchgeführten  politischen  und  militärischen
  Aktion,  welche  alle  überraschte,  die  sie  zu  hindern  ein
Interesse  oder  Lust  gehabt  hätten.