Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1910 (87)

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Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, 
betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutscht 
im Staate Santa Katharina (Grafilien). Vom 18. Januar 1910. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in dem vorbezeichneten Betreff erlassene 
Bekanntmachung vom 27. Dezember 1909 (Zentralblatt für das Deutsche Reich von 1909 
Nr. 75 S. 1498) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Stuttgart, den 18. Januar 1910. 
Pischek. von Marchtaler. 
Bekanntmachung. 
Dem praktischen Arzt Dr Ernst Sappelt in Blumenau ist auf Grund des § 42 Ziffer 2 der 
Deutschen Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, Zeugnisse der im § 42 Ziffer 1 a bis c 
ebendaselbst bezeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen, 
welche ihren dauernden Aufenthalt im Staate Santa Katharina (Brasilien) haben. 
Berlin, den 27. Dezember 1909. Der Neichskanzler. 
Im Auftrage: Just. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend den Bestand der Eichämter. Vom 22. Januar 1910. 
Die Befugnisse des Faßeichamts Dornstetten sind auf die Eichung von 
Längenmaßen mit Ausnahme der Bandmaße ausgedehnt worden. 
Stuttgart, den 22. Januar 1910. 
Pischek.
	        
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