Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1912 (89)

105 
10. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
  
  
  
  
Ausgegeben Stuttgart, Sanstag, den 4. Mai 1912. 
  
  
Inhalt: 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Wohnsitzverlegung eines zur 
Ausstellung ärztlicher Zeugnisse über die Tauglichkeit militärpflichtiger Deutscher in Paraguay ermächtigten 
Arztes. Vom 24 April 1912. S. 105. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegs- 
wesens, betreffend den Todesfall eines zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse über die Tauglichkeit militär 
pflichtiger Deutscher in Canada und in den Vereinigten Staaten von Amerika ermächtigten Arztes. Vom 
24. April 1912. S. 106. — Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend den Vollzug des Gesetzes 
über das Hufbeschlaggewerbe. Vom 29. April 1912. S. 107. — Verfügung des Ministeriums des Innern, 
betreffend das Verfahren nach den Vorschriften der ## 20 und 21 der Gewerbeordnung für das Deutsche 
Reich. Bom 29. April 1912. S. 117. 
  
Bekanntmachung der Ministerien des Junern und des Kriegswesens, 
betreffend die Wohnsitzverlegung eines zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse über die Tauglichkeit 
militärpstichtiger Deutscher in Paragnay ermächtigten Arztes. Vom 24. April 1912. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in dem vorbezeichneten Betreff erlassene 
Bekanntmachung vom 15. April 1912 (Zentralblatt für das Deutsche Reich von 1912 
Nr. 17 S. 279) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Stuttgart, den 24. April 1912. 
Pischek. von Marchtaler.
	        
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