Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1912 (89)

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Bekanntmachung. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 21. März 1908 (Zentralblatt S. 126)“) 
wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der auf Grund des § 42 Ziffer 1 a bis c 
der Deutschen Wehrordnung zur Untersuchung militärpflichtiger Deutscher in Paraguay allgemein 
ermächtigte praktische Arzt Dr. Martin Backhaus seinen Wohnsitz von San Bernardino nach 
Asuncion verlegt hat. 
Berlin, den 15. April 1912. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Gallenkamp. 
Bekauntmachung der Ministerien des Innern und des friegswesens, 
betreffend den Todesfall eines zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse über die Tanglichkeit militär- 
pflichtiger Deuischer in CTanada und in den Vereinigten Staaten von Amerika ermächligten Arztes. 
Vom 24. April 1912. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in dem vorbezeichneten Betreff erlassene 
Bekanntmachung vom 13. April 1912 (Zentralblatt für das Deutsche Reich von 1912 
Nr. 17 S. 280) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Stuttgart, den 24. April 1912. 
Pischek. von Marchtaler. 
Bekanntmachung. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 27. Februar 1909 (Zentralblatt S. 58)°““#) 
wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der auf Grund des § 42 Ziffer 1 a bis c 
der Deutschen Wehrordnung zur Untersuchung militärpflichtiger Deutscher in Canada und in den 
Vereinigten Staaten von Anmerika allgemein ermächtigte Arzt, Professor Dr. med. James 
Chalmers Cameron in Montreal, am 16. März 1912 verstorben ist. 
Berlin, den 13. April 1912. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Gallenkamp. 
*) Württ. Reg. Bl. von 1908 S. 61. 
*) Württ. Reg. Bl. von 1909 S. 48.
	        
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