Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1912 (89)

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(2) Die Gebühren sind in den vorgeschriebenen Sätzen zu erheben; Ermäßigungen 
dürfen nicht gewährt werden. 
E. Vorbereitung und Anstellung für den staatlichen Gichdienst. 
8 27. 
Vorbereitungsdienst, Voraussetzungen. 
(0) Die Zulassung zum eichtechnischen Vorbereitungsdienst setzt voraus: 
den Besitz der deutschen Reichsangehörigkeit; 
die Vollendung des 23. Lebensjahrs; 
eine gute, durch amtsärztliches Zeugnis nachzuweisende Gesundheit; 
vorwurfsfreie Lebensführung; 
den erfolgreichen Besuch von wenigstens 3 Klassen einer höheren Maschinenbau- 
schule oder eine entsprechende Ausbildung an einer anderen Anstalt; 
6. eine vollständige Lehre als Maschinenschlosser oder Feinmechaniker und Bestehen 
der Gesellenprüfung oder einer ihr auf Grund der Gewerbeordnung gleichgestellten 
Prüfung, sowie eine Tätigkeit von mindestens 2 Jahren als Maschinenschlosser 
oder Feinmechaniker. 
(2) Militäranwärter mit mindestens 12jähriger Dienstzeit, welche den erfolgreichen Besuch 
der Feuerwerkerschule, der Festungsbauschule, der Maschinistenklasse der Deckoffizierschule 
oder des Lehrgangs der Torpeder des Minenwesens in dieser Anstalt nachweisen können, 
sind von den Erfordernissen Ziff. 5 und 6 entbunden. 
(6) Weitere Befreiungen von den Erfordernissen Ziff. 5 und 6 kann die Zentralstelle für 
Gewerbe und Handel zulassen. 
P — 
8 28. 
Die Gesuche um Zulassung zum Vorbereitungsdienst. 
Die Gesuche um Zulassung zum Vorbereitungsdienst sind mit einer kurzen Darstellung 
des Lebensgangs und mit den Nachweisen über die Erfüllung der Voraussetzungen des 
§ 27 an die Zentralstelle für Gewerbe und Handel zu richten, welche über die Zulassung
	        
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