Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1912 (89)

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In dem Verfahren zum Zwecke der Zwangsenteignung wird die Staatseisenbahn— 
verwaltung durch die Bauabteilung der Generaldirektion der Staatseisenbahnen vertreten. 
Als Enteignungsbehörde wird die Generaldirektion der Staatseisenbahnen bestellt. 
Gegeben Carlsruhe in Schlesien, den 20. Mai 1912. 
Wilhelm. 
Weizsäcker. Pischek. von Marchtaler. Fleischhauer. Schmidlin. Geßler. 
Verfügung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Beschästigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Walz= und 
bammerwerken. Vom 30. Mai 1912. 
Die in der Bekanntmachung des Reichskanzlers, betreffend die Beschäftigung von 
Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Walz= und Hammerwerken, vom 20. Mai 1912 
(Reichs-Gesetzbl. S. 311) der höheren Verwaltungsbehörde zugewiesenen Befugnisse sind 
von den Oberämtern wahrzunehmen. 
Stuttgart, den 30. Mai 1912. 
Pischek. 
  
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des friegswesens, 
betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpftichtige Deuische in 
den Vereinigten Staaten von Amerika und in Tanada. Vom 30. Mai 1912. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in dem vorbezeichneten Betreff 
erlassene Bekanntmachung vom 16. Mai 1912 (Zentralblatt für das Deutsche Reich 
von 1912 Nr. 23 Seite 419) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Stuttgart, den 30. Mai 1912. 
Pischek., von Marchtaler. 
Bekanntmachung. 
Dem Arzte Dr. A. F. Morgenstern in Cincinnati ist auf Grund des § 42 Ziffer 2 der 
Deutschen Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, Zeugnisse der im § 42 Ziffer I a bis
	        
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