Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1912 (89)

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liche Vereinigungen, Genossenschaften, Rechtsauskunftstellen, Unterrichtsunter- 
nehmungen und ähnliches) und deren Unterstützung; 
9. die Beantragung der Einführung und Verleihung von Auszeichnungen und 
Preisen für Verdienste um Gewerbe und Handel; 
10. die Verwaltung der Staatsgelder, die für die Förderung von Gewerbe und Handel 
ausgesetzt sind, gemäß besonderer Anweisung, sowie die Verwaltung gewerblicher 
Stiftungen. 
84. 
"h) Als besondere Anstalten zur Erfüllung bestimmter Aufgaben (§ 3 Nr. 6) sind der 
Zentralstelle unmittelbar insbesondere unterstellt: 
1. die Hausverwaltung; 
2. das Gewerbeblatt aus Württemberg; 
das Landesgewerbemuseum mit kunstgewerblichen und technischen Sammlungen; 
die Bibliothek nebst Vorbildersammlung; 
die Chemische Anstalt; 
der gewerbliche Wanderlehrerdienst; 
die Beratungsstelle für das Baugewerbe; 
die dieser angegliederte Modellierwerkstätte; 
die Technische Beratungsstelle; 
10. die Beratungsstelle für gewerblichen Rechtsschutz; 
11. die Handelsauskunftstelle. 
(2) In Verbindung mit dem Technikum für Textilindustrie in Reutlingen besteht: 
12. das Prüfamt für Textilstoffe. 
oJt 
85. 
Der Leitung und Aussicht der Zentralstelle (§ 3 Nr. 7) sind namentlich unterstellt: 
1. das Technikum für Textilindustrie in Reutlingen; 
2. die Webschule in Sindelfingen; 
3. die Stickschule in Wolfschlugen;
	        
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