Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1912 (89)

10. 
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die Fachschule für Feinmechanik, Uhrmacherei und Elektromechanik in Schwen- 
ningen; 
die Fachschule für Edelmetallindustrie in Schwäb. Gmünd; 
die Lehrgerberei in Metzingen; 
die Bauhandwerkerschule in Biberach; 
57 7 n Schw. Hall; 
5 757 5 Rottweil; 
die Baugewerkeschule in Stuttgart nebst der höheren Maschinenbauschule. 
86. 
Auf dem Gebiet der Verwaltung von Staatshoheitsrechten hat die Zentralstelle 
folgende Aufgaben: 
1. 
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die Ausübung der ihr nach den gesetzlichen Vorschriften zukommenden Befugnisse 
und Obliegenheiten gegenüber den Handels= und Handwerkskammern (88 7 und 8); 
.l die Dienstaufsicht über die Gewerbeinspektion (Dienstanweisung für die Gewerbe- 
inspektion vom 14. März 1905, Amtsblatt des Ministeriums des Innern S. 181); 
die Tätigkeit als Eichaufsichtsbehörde im Sinne des § 17 der Maß= und Gewichts- 
ordnung (8 3 der K. Verordnung vom 27. März 1912, betreffend die Ausführung 
der Maß= und Gewichtsordnung, Reg.Bl. S. 57); 
. die Tätigkeit der höheren Verwaltungsbehörde im Sinne einzelner Bestimmungen 
der Bundesratsverordnung vom 3. Februar 1910 über den Verkehr mit Kraft- 
fahrzeugen, Reichs-Gesetzbl. S. 389 (Verfügung des Ministeriums des Innern vom 
7. Mai 1910, § 2 Abs. 2, Reg.Bl. S. 224); 
l die Mitwirkung bei den Vorschlagswahlen für die Ernennung der Vertreter von 
Handel, Industrie und Handwerk zur Ersten Kammer (8§ 49 der Verfügung des 
Ministeriums des Innern vom 10. Oktober 1906, betreffend die Vollziehung des 
Landtagswahlgesetzes, Reg. Bl. S. 597); 
. die ihr als Regierungsbehörde sonst übertragenen Befugnisse und Obliegenheiten.
	        
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