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Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Inhalt:
Verfüpung der Ministerien des Innern und des Kirchen= und Schulwesens, betreffend die Defähigung ur Anstellung
als Landwirtschaftslehrer und Sachverständiger für das Gesamtgebiet der Landwirtschaft. Vom 23. Februar 1912.
S. 31. — Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Viehseuchenumlage für das Jahr 1912. Vom
2. März 1912. l 32. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend eine Anderung der Gemeinde-
bezirke Korb und Hanweiler, Oberamts Waiblingen. Vom 6. März 1912. S. 34. — Verfügung des
Ministeriums des Innern zum Vollzug des Gesetzes vom 27. Dezember 1911, betreffend die Anderung der
88§ 114 a, 120, 120e, 134, 139 b, 139 h, 146, 146 a, 147, 150, 154 a der Gewerbeordnung. Vom 8. März
1912. S. 34. — Bekanntmachung der Nezierun des Jagstkreises, betreffend eine Veränderung der Ge-
samtgemeindebezirke Untersteinbach und Pfedelbach. Oberamts Ohringen. Vom 28. Februar 1912. S. 35. —
Bekanntmachung der Regierung für den Neckarkreis, betreffend die Tereinigung, der beiden Teilgemeinden
Ilsfeld und Wüstenhausen mit Landturm, Gesamtgemeinde Ilsfeld, Oberamts Besigheim, zu einem Ge-
meindebezirk. Vom 29. Februar 1912. S. 36. -
Verfügung der Ministerien des Innern und des nirchen= und Schulwesens,
betreffend die Befähigung zur Anstellung als Landwirtschaftslehrer und Sachverständiger für das
Gesamtgebiet der Landwirtschaft. Vom 23. Februar 1912.
Mit Allerhöchster Ermächtigung Seiner Königlichen Majestät wird nach-
stehendes verfügt:
§ 1.
Wer als Landwirtschaftslehrer und Sachverständiger für das Gesamtgebiet der
Landwirtschaft angestellt werden will, muß nachweisen, daß er
1. das Reifezeugnis eines deutschen Gymnasiums oder Realgymnasiums oder einer
deutschen Oberrealschule erworben, hierauf